Alle Beiträge von Simone Sattler

Tiertransporte aus Aurich nach Marokko

Pressemeldung Deutscher Tierschutzbund
12.05.2021
Erlass gekippt: Tiertransport nach Marokko findet statt

Tierschutzbund fordert Klöckner zum Handeln auf
Nachdem das Verwaltungsgericht in Oldenburg am Montagabend entschied, dass ein Transport von rund 300 Rindern nach Marokko nun doch abgefertigt werden muss, fordert der Deutsche Tierschutzbund Bundeslandwirtschaftsministerium Julia Klöckner zum sofortigen Handeln auf. Nach einem Appell des Tierschutzbundes und seiner Landesverbände in Niedersachsen und Bayern untersagte die niedersächsische Agrarministerin Barbara Otte-Kinast den Transport zunächst per Erlass. Das Verwaltungsgericht jedoch gab der Klage des Transportunternehmens statt. Der Landkreis Aurich muss den Transport abfertigen.
Dass das Gericht den Erlass kippte, kam für die Tierschützer nicht unerwartet. Denn in allen vorhergehenden Gerichtsentscheidungen wurde darauf hingewiesen, dass eine allgemeine Erlassregelung – wie in auch in diesem Fall – mit einer abstrakten Gefährdung für die Tiere keinen Grund darstellt, die Abfertigung zu verweigern. Stets wurde die Prüfung der konkreten Gefährdung der Tiere im Einzelfall eingefordert. „Auch steht Frau Otte-Kinast keine Kompetenz zu, Änderungen und Regelungen zu treffen, die dem Bund vorbehalten sind“, sagt Dieter Ruhnke, Vorsitzender des Landestierschutzverbands Niedersachsen. Das habe auch das Ministerium in Hannover gewusst. „Durch den Erlass konnte man dem öffentlichen Druck ausweichen. Nun schlägt man die Hände über dem Kopf zusammen und ruft: Wie konnte das passieren?“ Hinzu kommt, das Otte-Kinast sich im Bundesrat am 12. Februar 2021 gegen die Aufforderung an die Bundesregierung auf ein generelles Verbot von Tiertransporten in bestimmte Drittländer hinzuwirken und die Transportdauer auf maximal acht Stunden zu begrenzen ausgesprochen und dagegen gestimmt hat. „Dies stellt den gekippten Erlass ad absurdum“, so Ruhnke.
„Alle, die sich für ein Ende der tierquälerischen Transporte stark gemacht haben, müssen wieder einmal machtlos zusehen, wie man hunderte Tiere in Leid und Tod schickt. Die Zuchtverbände und Transportunternehmen hingegen, die ganz gezielt Gesetzeslücken und die fehlerbehaftete Abfertigungspraxis nutzen, lachen sich vermutlich ins Fäustchen“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Die Händler nehmen Tierleid billigend in Kauf, sind gewissenlos und profitgierig. Die Bundesregierung muss ihnen einen Riegel vorschieben! Es braucht ein generelles Verbot von Tiertransporten in bestimmte Drittländer – das muss Bundesministerien Julia Klöckner jetzt in Angriff nehmen. Sie darf die Länder nicht länger allein lassen und ihnen die Verantwortung zuschieben. Klöckner muss außerdem die EU-Kommission noch stärker in die Pflicht nehmen, damit diese endlich ein EU-weites Verbot umsetzt.“

Rind im Tiertransport
Copyright: M. Karremann / Deutscher Tierschutzbund e.V.

Petition zur Streichung des Abschusses von Hauskatzen im Jagdgesetz!

Bitte unterzeichnen!
„Es wurde eine Petition beim niedersächsischen Landtag eingereicht, mit der man die Streichung des Hauskatzenabschusses aus dem Jagdgesetz erreichen möchte. Mit dem nachfolgenden Link können Sie die Petition einsehen und mitzeichnen.
https://www.navo.niedersachsen.de/navo2/portal/nipetition/0/publicviewpetition?id=58&fbclid=IwAR0Bc1_v1CmB9kYGegwLyjsFqV6ru8ZYooUbyn2sqBYJ6Puap8a_fxhvB2U
Es müssen mindestens 5.000 Bürger*innen aus Niedersachsen mitzeichnen, damit die Petition in die parlamentarischen Beratungen eingeschleust und durch den zuständigen Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz beraten werden muss.
Die Mitzeichnungsfrist läuft am 19.04.2021 aus…“

Scooby befindet sich nun im Tierheim Jübberde!

Wir suchen für einen Deutschen Schäferhund-Hovawart-Mischling ein neues zu Hause.
Die aktuelle Halterin ist gezwungen den Hund aus gesundheitlichen Gründen in liebevolle Hände abzugeben. Aufgrund einer bevorstehenden stationären Behandlung drängt die Zeit.

Beschreibung:
Name Scooby.
6 Jahre.
Kastriert, gechipt, geimpft.

Scooby ist sehr wachsam und pflichtbewusst.Er ist sehr schlau, wissbegierig und lernwillig mit einem großen Drang zur Bewegung. Auch sehr stürmisch.Er braucht eine führende bestimmende Hand.Andere Hunde liebt er, besonders das gemeinsame Spielen und Laufen. Wasser ist sein Element. So agil er auch ist und auch super gerne draußen ist, mag er auch gemeinsames Kuscheln sehr.

Felix ist vermittelt!

Felix ist vermittelt!
 
Felix ist ein aufgeweckter junger Hund. Felix möchte seinen Menschen gefallen, trotzdem braucht er Regeln und klare Grenzen. Wir wünschen uns für ihn Menschen, die gern lange Spaziergänge mit Hund unternehmen und Lust hätten im Hundesport aktiv zu werden. Felix ist von Suchspielen jeglicher Art begeistert, bspw. sind Apportieren, Flächensuche, Mantrailing oder Zossen genau sein Ding.
Felix hat einen starken Jagdtrieb. Katzen und andere Kleintiere im eigenen Haushalt würde er jagen. Hier wäre der Besuch einer Hundeschule sicherlich empfehlenswert. Die Hundeschule kann gute Tipps geben, wie am Jagdtrieb gearbeitet werden kann, so dass Felix mit etwas Übung abrufbar werden kann.
Felix kann auch gut zu einer Familie mit standfesten Kindern vermittelt werden, wenn diese die Bedürfnisse eines Hundes respektieren können.
Über einen oder mehrere Hundekumpels im neuen Zuhause würde sich Felix freuen. Wir sind uns sicher, dass Felix mit der richtigen Auslastung auch als Einzelhund glücklich werden würde.
Rasse Shar Pei Mix
Geburt 02/2017
Geschlecht Männlich kastriert
Größe ca. 50 cm Schulterhöhe
Gewicht ca. 20 kg
Verträglichkeit mit Artgenossen ja
Verträglichkeit mit anderen Tieren Jagdtrieb
Autofahren Sehr gern
Allein bleiben ja (bitte nur wenige Stunden am Tag)
Aufenthaltsort 27793 Wildeshausen
 
Wenn Sie Felix kennen lernen möchten, dann nehmen sie gern Kontakt per E-Mail mit uns auf:
sharpeinetzwerk@icloud.com
Heidi Rieger und Karin Frenken freuen sich über ihr Interesse an Felix!

Offener Brief: Ausstieg aus der Kastenstandhaltung von Sauen

An
die Ministerien der Bundesländer und die Mitglieder des Bundesrates
 
22. Juni 2020
 
Offener Brief: Ausstieg aus der Kastenstandhaltung von Sauen
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
eine Einigung der Bundesländer zu dem Entwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) für die Siebte Verordnung zur Änderung der Tierschutz-
Nutztierhaltungsverordnung (7. ÄVO) kam bisher nicht zustande.
Es stehen sich folgendePositionen gegenüber: Wirtschaftlichkeit der Ferkelproduktion versus Tierschutzrechts- und Verfassungskonformität der Sauenhaltung.
Wir fordern von Ihnen den Ausstieg aus dieser rechtswidrigen und unwürdigen Haltungsformfür Sauen.
Wie bereits in zahlreichen Stellungnahmen geäußert und in juristischen Expertisen und Gutachten festgestellt wurde, sind die geplanten Regelungen zur Kastenstandhaltung überwiegend tierschutzrechts- und verfassungswidrig.
Bei der Kastenstandhaltung handelt es sich per se um ein rechtswidriges Haltungssystem, da sie gegen das Staatsziel Tierschutz aus Art. 20a des Grundgesetzes (Optimierungsgebot und Nachbesserungspflicht des Staates), gegen § 2 Tierschutzgesetz und gegen europarechtliche Vorgaben (insbes. Richtlinie 2008/120/EG des Rates über Mindestanforderungen für denSchutz von Schweinen und Richtlinie 98/58/EG des Rates vom 20. Juli 1998 über den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere) verstößt. Die Haltung von Sauen im Kastenstand schränkt sämtliche Grundbedürfnisse der Sauen, die in diesen Kastenständen eingepfercht sind, nahezuvollständig ein und fügt den Sauen erhebliche und länger anhaltende Schmerzen, Leiden und Schäden zu.
Darüber hinaus wird die seit 1992 bestehende wesentliche Anforderung an die Kastenstände, dass Sauen in Seitenlage ihre Gliedmaßen ungehindert ausstrecken können müssen, seit Jahrzehnten ganz überwiegend nicht eingehalten, selbst nachdem (höchst-)richterlich bestätigt wurde (OVG Magdeburg, Urt. v. 24.11.2015, Az.: 3 L 386/14; BVerwG, Beschl. v. 08.11.2016, Az.: 3 B 11.16), dass diese Anforderungen umzusetzen sind.
Der zuletzt zur Entscheidung des Bundesrates gestellte „Kompromiss“-Antrag von Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein zur 7. ÄVO vom 19. Mai 2020 sollte schließlich dazu führen, dass die Sauenhalter auch für weitere acht Jahre die rechtswidrige Kastenstandhaltung ohne jegliche Änderung fortführen können.
Es ist nicht nachvollziehbar, wie in der Bundesrepublik Deutschland über Jahrzehnte folgenlos Recht gebrochen werden kann, und die Rechtsverstöße selbst dann nicht verfolgt werden, wenn das zugrundeliegende Recht höchstrichterlich bestätigt wird. Stattdessen wird sich auf eine angeblich fehlende Rechtssicherheit berufen, die jedoch seit 1992 – nämlich in Form einer eindeutigen Verordnungsregelung – besteht. Auch das höchste ethische Gremium der Bundesrepublik Deutschland „Deutscher Ethikrat“ kommt in seiner aktuellen Stellungnahme „Tierwohlachtung – Zum verantwortlichen Umgang mit Nutztieren“ zu dem Schluss, dass „Haltungsbedingungen, die artgerechte Bewegungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten bieten und ein natürliches Sozialverhalten fördern, rechtsverbindlich festzulegen und effektiv zu kontrollieren“ sind. Den Kastenstand lehnt der
Deutsche Ethikrat explizit als „räumliche Enge, die mit Gesundheit und artgerechtem (Sozial-)Verhalten nicht vereinbar ist“, ab.
Demgegenüber steht allein die Wirtschaftlichkeit der Sauenhaltung und Fleischproduktion.
Tatsächlich sind jedoch wirtschaftliche Interessen nicht in der Lage, die mittlerweile jahrzehntelangen und erheblichen Verstöße gegen das Tierschutzrecht zu rechtfertigen.
Während nun Sauen über Jahrzehnte in einer per se rechtswidrigen Art und Weise – und auch noch in doppelt rechtswidriger Weise, da nicht einmal die geltenden Vorschriften umgesetzt wurden – gehalten werden, hat sich der ethische Tierschutz – wie nun auch der Deutsche Ethikrat in genannter Stellungnahme ausführt – in der Gesellschaft etabliert.
Eine Aufrechterhaltung der Kastenstandhaltung ist aus rechtlichen, ethischen und gesellschaftlichen Gründen nicht tragbar. Es handelt sich um ein tierquälerisches und rechtswidriges System, das zudem nicht mehr konsensfähig ist. Endgültige Rechtssicherheit werden die Sauenhalter daher nur erlangen, wenn der Austritt aus der Kastenstandhaltung gesetzlich manifestiert wird. Dass ein Verzicht auf den Kastenstand möglich ist, zeigen letztendlich die Haltungsgegebenheiten in Ländern wie Großbritannien, Norwegen und Schweden, in denen die Kastenstandhaltung verboten ist (https://www.praxis-agrar.de/tier/schweine/kastenstand-fuer-sauen/).
Bis zum In-Kraft-Treten eines solchen Verbots ist geltendes Recht einzuhalten. Das heißt, es muss den Sauen in Kastenständen möglich sein, ihre Gliedmaßen ungehindert auszustrecken.
Dies kann schlicht durch das Freilassen jedes zweiten Kastenstandes erreicht werden.
Wir fordern daher für unsere Mitgeschöpfe:
• die gesetzliche Verankerung des Ausstiegs aus der Kastenstandhaltung
• und bis dahin die konsequente und umgehende Durchsetzung geltenden Rechts ohne weitere rechtswidrige Übergangsfristen, weil bereits praktische Alternativen zur gängigen Stallbesetzung und Umgestaltung des Deckbereiches ohne intensive
bauliche Maßnahmen gegeben sind.
 
Mit freundlichen Grüßen im Namen aller zeichnenden Organisationen
 
Aktion Kirche und Tiere e. V.
Animal Equality Germany e.V.
Ärzte gegen Massentierhaltung n.e.V.
Bürgerinitiative LAHSTEDT-ILSEDE für TIER, MENSCH und UMWELT
Compassion in World Farming
Contra Industriehuhn Wedemark e.V.
Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V.
Deutsche Tier-Lobby
Deutscher Tierschutzbund – Landestierschutzverband Niedersachsen e.V.
Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz
Foodwatch e.V.
Förderverein des Peter-Singer-Preises für Strategien zur Tierleidminderung e.V.
mensch fair tier
Norbert Alzmann
Partei Mensch Umwelt Tierschutz
PETA Deutschland e.V.
Robbenzentrum Föhr
Tasso e.V.
Tierärzte für Tiere
Tierärzte für verantwortbare Landwirtschaft e.V.
Tierhuus Insel Föhr e.V.
Verein für Tierrechte e.V.
Vier Pfoten

Ninchen und Hans-Öhrrich sind vermittelt!

Ninchen und Hans-Öhrrich sind vermittelt!

Ninchen ist ein 3 Jahre altes Mädchen, Hans-Öhrrich ist 3,5 Jahre alt und kastriert. Beide Tiere wollen gerne zusammen bleiben.
Daher werden beide auch nur zusammen vermittelt – natürlich mit Schutzvertrag!
Sie sollen nicht im Kochtopf enden, der Verbleib wird überprüft.
Natürlich sind beide Kaninchen geimpft.

 

Katze in Leer/Loga vermisst!

Vermisst in Leer/Loga (Jadestraße und Umgebung)

Seit dem 26.5.20 wird die Katze Peaches vermisst. Sie ist sehr klein und zart und man könnte sie daher auch für eine junge Katze halten. Sie hat grau, hellbraunes Fell und ist tätowiert und gechipt.
Die direkte Umgebung wurde schon abgesucht und Flyer aufgehängt.
Wer sie gesehen hat, bitte melden unter 0177 7368521

Bild könnte enthalten: Katze, Pflanze und im Freien

Der Kater ist wieder Zuhause!

Der Kater ist wieder Zuhause!

Sie sucht Anschluss an Menschen und ist gepflegt,
auch sehr zutraulich – sie hält sich im Süderweg, Raum Leer Heisfelde auf!
Wer das Tier zuordnen kann, möge sich bitte melden unter 0491-999 20 201
(bitte auf den AB sprechen, wir rufen zurück) oder schreiben an
info@tierschutz-buntekuh.de. Keinesfalls sollte diese Katze wieder von jemanden eingefangen und sofort weiter vermittelt werden – sie könnte einen Besitzer haben, der in der Nähe wohnt.

 

Das Schweinchen hat einen Platz gefunden!

Das Schweinchen hat einen Platz gefunden!

 

Dieses Schweinchen ist ein Mädchen von 4 Monaten.

Es sollte geschlachtet werden und jemand hat es aus Mitleid für eine hohe Summe freigekauft. Der junge Mann sucht nun einen Platz, wo man der Dame nicht nach dem Leben trachtet und sie auch bleiben kann. Wenn es da einen Gnadenhof oder ähnlich geben sollte, bevorzugt in Norddeutschland (aber nicht Bedingung), der sollte sich mit dem jungen Mann in Verbindung setzen

unter 0157-3071 7603.

Unlautere Absichten werden durch Verträge unterbunden!