Archiv der Kategorie: Allgemein

Futterspenden

Aufgepasst:

Wir unterstützen den Tierschutzverein  Bunte Kuh  e.V.  Leer gerne aktiv beim Sammeln der Futterspende.
Interesse?
Dann antworten Sie einfach auf diese E-  Mail.  Für weitere  Informationen!

     1 . Der Link für den  Tierschutzverein Bunte Kuh e.V. Leer

        feed a dog lautet:

     htttp://app.feed a dog.com/start?profile=35425

 

    2.   Der Link für feed a cat lautet:

     https://app.feed a cat.com/start?profile=35425

 

 

Trotz Tiertafeln wird überall Futter gebraucht!

Mancher Bürger gibt kein Geld, sorgt aber gerne für Futter.

Wir würden auch gerne die Igel -Leute unterstützen, die Hunde der Obdachlosen sowieso, die Futterstellen unserer Katzen, wo wir Streuner kastriert haben und mehr…

Es wäre schön, wenn da noch Spenden zusammen kämen.

Danke!!

                                                                                 

 

Ohne Schutz, ohne Kraft ohne Mutter

Stoppt den illegalen Welpenhandel!

Denn die Welpen werden unter katastrophalen Bedingen aufgezogen und transportiert. Die viel zu jungen Tiere leiden unter schweren Gesundheitsschäden sowie der viel zu frühen Trennung von der Mutter und ihren Geschwistern. Nicht wenige landen schließlich in Tierheimen, in denen sie in Quarantäne medizinisch versorgt werden müssen. Für manche kommt sogar jede Hilfe zu spät.

Bitte kaufen Sie deswegen keine Hunde von dubiosen Händlern!

Und unterstützen Sie die Tierheime

Tiertransporte aus Aurich nach Marokko

Pressemeldung Deutscher Tierschutzbund
12.05.2021
Erlass gekippt: Tiertransport nach Marokko findet statt

Tierschutzbund fordert Klöckner zum Handeln auf
Nachdem das Verwaltungsgericht in Oldenburg am Montagabend entschied, dass ein Transport von rund 300 Rindern nach Marokko nun doch abgefertigt werden muss, fordert der Deutsche Tierschutzbund Bundeslandwirtschaftsministerium Julia Klöckner zum sofortigen Handeln auf. Nach einem Appell des Tierschutzbundes und seiner Landesverbände in Niedersachsen und Bayern untersagte die niedersächsische Agrarministerin Barbara Otte-Kinast den Transport zunächst per Erlass. Das Verwaltungsgericht jedoch gab der Klage des Transportunternehmens statt. Der Landkreis Aurich muss den Transport abfertigen.
Dass das Gericht den Erlass kippte, kam für die Tierschützer nicht unerwartet. Denn in allen vorhergehenden Gerichtsentscheidungen wurde darauf hingewiesen, dass eine allgemeine Erlassregelung – wie in auch in diesem Fall – mit einer abstrakten Gefährdung für die Tiere keinen Grund darstellt, die Abfertigung zu verweigern. Stets wurde die Prüfung der konkreten Gefährdung der Tiere im Einzelfall eingefordert. „Auch steht Frau Otte-Kinast keine Kompetenz zu, Änderungen und Regelungen zu treffen, die dem Bund vorbehalten sind“, sagt Dieter Ruhnke, Vorsitzender des Landestierschutzverbands Niedersachsen. Das habe auch das Ministerium in Hannover gewusst. „Durch den Erlass konnte man dem öffentlichen Druck ausweichen. Nun schlägt man die Hände über dem Kopf zusammen und ruft: Wie konnte das passieren?“ Hinzu kommt, das Otte-Kinast sich im Bundesrat am 12. Februar 2021 gegen die Aufforderung an die Bundesregierung auf ein generelles Verbot von Tiertransporten in bestimmte Drittländer hinzuwirken und die Transportdauer auf maximal acht Stunden zu begrenzen ausgesprochen und dagegen gestimmt hat. „Dies stellt den gekippten Erlass ad absurdum“, so Ruhnke.
„Alle, die sich für ein Ende der tierquälerischen Transporte stark gemacht haben, müssen wieder einmal machtlos zusehen, wie man hunderte Tiere in Leid und Tod schickt. Die Zuchtverbände und Transportunternehmen hingegen, die ganz gezielt Gesetzeslücken und die fehlerbehaftete Abfertigungspraxis nutzen, lachen sich vermutlich ins Fäustchen“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Die Händler nehmen Tierleid billigend in Kauf, sind gewissenlos und profitgierig. Die Bundesregierung muss ihnen einen Riegel vorschieben! Es braucht ein generelles Verbot von Tiertransporten in bestimmte Drittländer – das muss Bundesministerien Julia Klöckner jetzt in Angriff nehmen. Sie darf die Länder nicht länger allein lassen und ihnen die Verantwortung zuschieben. Klöckner muss außerdem die EU-Kommission noch stärker in die Pflicht nehmen, damit diese endlich ein EU-weites Verbot umsetzt.“

Rind im Tiertransport
Copyright: M. Karremann / Deutscher Tierschutzbund e.V.

Loco´s Welt

Eigentlich machen wir für unsere Sponsoren keine Werbung – sie sind ja namentlich in der Sponsoren-Liste angegeben.

Trotzdem möchten wir hier einmal auf “Loco´s Welt” aufmerksam machen, da der Betreiber auch unseren Abonnenten ein Angebot machen möchte!

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Tiertransport aus Bayern nach Marokko verhindern

Tiertransport aus Bayern nach Marokko verhindern

Deutscher Tierschutzbund fordert Moratorium

 

Angesichts eines geplanten Transports von 25 hochträchtigen Kühen aus Bayern nach Marokko schlägt der Deutsche Tierschutzbund gemeinsam mit seinen Landesverbänden in Bayern und Niedersachsen Alarm. Weil es trotz der Erlasse einzelner Bundesländer nach wie vor Schlupflöcher gibt, die Transporte unter tierschutzwidrigen Bedingungen in Drittländer ermöglichen, appelliert der Verband an Bundesministerin Julia Klöckner: Diese müsse ein sofortiges Moratorium für sämtliche Transporte dieser Art verhängen.

 

„Als für den Tierschutz zuständige Bundesministerin muss Julia Klöckner ein sofortiges Moratorium für sämtliche Transporte aus Deutschland in Drittstaaten verhängen. Das gebietet das Staatsziel Tierschutz. Der Transport der Kühe von Bayern nach Niedersachsen und weiter nach Marokko darf nicht stattfinden. Das Moratorium muss bestehen bleiben, bis ein EU-weites Verbot beschlossen und ausgesprochen wird“, fordert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Das aktuelle Beispiel zeigt auf erschreckende Weise, dass bayerische Rinder dank eines Schlupflochs weiter in Drittstaaten gekarrt werden dürfen – obwohl ihnen spätestens nach Verlassen der EU-Grenze Qualen und Leid bevorstehen“, ergänzt Ilona Wojahn, Vorsitzende des Deutschen Tierschutzbundes Landesverband Bayern. Deshalb sei auch die niedersächsische Agrarministerin Barbara Otte-Kinast dringend aufgefordert, sich persönlich dafür einzusetzen, dass dieser und weitere Exporte von Tieren in Drittländer ohne tierschutzgerechte Mindeststandards verhindert werden.“ Dieter Ruhnke, Vorsitzender des Landestierschutzverbands Niedersachsen, macht deutlich: „Indem Niedersachsen Transporte in Drittländer weiterhin abfertigt, werden alle politischen Bemühungen, solche Tiertransporte zu verhindern, zunichtegemacht. Dieses Vorgehen widerspricht auch der Entschließung des Bundesrates vom 12. Februar, die Bundesregierung aufzufordern, diese Transporte zu verbieten, der auch das Land Niedersachsen zugestimmt hat.“

 

Niedersachsen bietet Schlupfloch

25 hochträchtige Kühe will der Rinderzuchtverband Oberfranken e.V. in Bayreuth in den kommenden Tagen in das Viehmarktzentrum in Aurich-Schirum transportieren. Nach der Quarantäne in Aurich sollen die Tiere, als neuer Transport abgefertigt, ins Ausland verbracht werden. Endziel ist Marokko. Weil sich das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz seit Jahren bemüht, Tiertransporte in eine Reihe von Drittländern – darunter auch Marokko – zu unterbinden, wählen Zuchtverbände und Händler nun den Umweg über andere Bundesländer – darunter auch Niedersachsen. Bayern selbst hat keine rechtliche Handhabe, gegen den Transport vorzugehen, weil es sich von Bayern nach Niedersachsen um einen innerstaatlichen Transport handelt. Das Bayerische Verwaltungsgericht hatte im Januar 2021 entschieden, dass nur die Behörde, die den Transport in ein Drittland abfertigt, entscheiden darf, ob dieser den Rechtsvorgaben entspricht.

Wo ist Armando?

Liebe Tierfreundinnen, liebe Tierfreunde,

leider schon seit dem 01.03.2021 vermissen wir unseren Täuber, eine
schwarz-weiss gehämmerte Brieftaube, der Abends von seinem Ausflug,
vermutlich durch eine Greifvogelattacke, nicht zurückkam.
Wir hoffen sehr, dass er nicht verletzt wurde und wahrscheinlicher ist,
dass er in der Flucht vermutlich weit weg flog und die Orientierung
verlor, er kann also praktisch überall sein.
Er ist an die Nähe von Menschen zwar gewöhnt, vermeidet aber den
direkten Kontakt. Er trägt einen gelben Ring mit einer persönlichen
“ID” des Züchters (nicht wir) mit der Kennzeichnung DV-01233-19 –
2543 und am anderen Bein einen violetten Ring mit unserer Telefonnummer!
Sollte er von einem netten Menschen bei Ihnen gemeldet oder abgegeben
worden sein, bitten wir sie dringend um eine Nachricht, wir holen ihn
dann sofort ab, denn nicht nur sein Weibchen vermisst ihn.
Wir halten es auch durchaus für möglich, dass ein möglicher Finder
NICHT bei uns angerufen hat, weil er befürchtet, dass wir ihn, wie so
oft schon von Brieftaubenzüchtern gehört, töten, weil er vermeintlich
“zu langsam” war. Wir können ihnen versichern, das Gegenteil ist
der Fall.

Herzliche Grüße und vielen Dank,

Iraci und Volker aus 65812 Bad Soden
Email : volker.bradatsch@gmail.com

P.S. auf dem ersten Bild ist es die linke Taube. Und wenn sie Fragen
haben sollten, sie können sich jederzeit uns melden! Per email oder
telefonisch – die Rufnummer liegt dem Tierschutzverein vor!

Vielen Dank !

Petition zur Streichung des Abschusses von Hauskatzen im Jagdgesetz!

Bitte unterzeichnen!
„Es wurde eine Petition beim niedersächsischen Landtag eingereicht, mit der man die Streichung des Hauskatzenabschusses aus dem Jagdgesetz erreichen möchte. Mit dem nachfolgenden Link können Sie die Petition einsehen und mitzeichnen.
https://www.navo.niedersachsen.de/navo2/portal/nipetition/0/publicviewpetition?id=58&fbclid=IwAR0Bc1_v1CmB9kYGegwLyjsFqV6ru8ZYooUbyn2sqBYJ6Puap8a_fxhvB2U
Es müssen mindestens 5.000 Bürger*innen aus Niedersachsen mitzeichnen, damit die Petition in die parlamentarischen Beratungen eingeschleust und durch den zuständigen Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz beraten werden muss.
Die Mitzeichnungsfrist läuft am 19.04.2021 aus…“

Offener Brief: Ausstieg aus der Kastenstandhaltung von Sauen

An
die Ministerien der Bundesländer und die Mitglieder des Bundesrates
 
22. Juni 2020
 
Offener Brief: Ausstieg aus der Kastenstandhaltung von Sauen
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
eine Einigung der Bundesländer zu dem Entwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) für die Siebte Verordnung zur Änderung der Tierschutz-
Nutztierhaltungsverordnung (7. ÄVO) kam bisher nicht zustande.
Es stehen sich folgendePositionen gegenüber: Wirtschaftlichkeit der Ferkelproduktion versus Tierschutzrechts- und Verfassungskonformität der Sauenhaltung.
Wir fordern von Ihnen den Ausstieg aus dieser rechtswidrigen und unwürdigen Haltungsformfür Sauen.
Wie bereits in zahlreichen Stellungnahmen geäußert und in juristischen Expertisen und Gutachten festgestellt wurde, sind die geplanten Regelungen zur Kastenstandhaltung überwiegend tierschutzrechts- und verfassungswidrig.
Bei der Kastenstandhaltung handelt es sich per se um ein rechtswidriges Haltungssystem, da sie gegen das Staatsziel Tierschutz aus Art. 20a des Grundgesetzes (Optimierungsgebot und Nachbesserungspflicht des Staates), gegen § 2 Tierschutzgesetz und gegen europarechtliche Vorgaben (insbes. Richtlinie 2008/120/EG des Rates über Mindestanforderungen für denSchutz von Schweinen und Richtlinie 98/58/EG des Rates vom 20. Juli 1998 über den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere) verstößt. Die Haltung von Sauen im Kastenstand schränkt sämtliche Grundbedürfnisse der Sauen, die in diesen Kastenständen eingepfercht sind, nahezuvollständig ein und fügt den Sauen erhebliche und länger anhaltende Schmerzen, Leiden und Schäden zu.
Darüber hinaus wird die seit 1992 bestehende wesentliche Anforderung an die Kastenstände, dass Sauen in Seitenlage ihre Gliedmaßen ungehindert ausstrecken können müssen, seit Jahrzehnten ganz überwiegend nicht eingehalten, selbst nachdem (höchst-)richterlich bestätigt wurde (OVG Magdeburg, Urt. v. 24.11.2015, Az.: 3 L 386/14; BVerwG, Beschl. v. 08.11.2016, Az.: 3 B 11.16), dass diese Anforderungen umzusetzen sind.
Der zuletzt zur Entscheidung des Bundesrates gestellte „Kompromiss“-Antrag von Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein zur 7. ÄVO vom 19. Mai 2020 sollte schließlich dazu führen, dass die Sauenhalter auch für weitere acht Jahre die rechtswidrige Kastenstandhaltung ohne jegliche Änderung fortführen können.
Es ist nicht nachvollziehbar, wie in der Bundesrepublik Deutschland über Jahrzehnte folgenlos Recht gebrochen werden kann, und die Rechtsverstöße selbst dann nicht verfolgt werden, wenn das zugrundeliegende Recht höchstrichterlich bestätigt wird. Stattdessen wird sich auf eine angeblich fehlende Rechtssicherheit berufen, die jedoch seit 1992 – nämlich in Form einer eindeutigen Verordnungsregelung – besteht. Auch das höchste ethische Gremium der Bundesrepublik Deutschland „Deutscher Ethikrat“ kommt in seiner aktuellen Stellungnahme „Tierwohlachtung – Zum verantwortlichen Umgang mit Nutztieren“ zu dem Schluss, dass „Haltungsbedingungen, die artgerechte Bewegungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten bieten und ein natürliches Sozialverhalten fördern, rechtsverbindlich festzulegen und effektiv zu kontrollieren“ sind. Den Kastenstand lehnt der
Deutsche Ethikrat explizit als „räumliche Enge, die mit Gesundheit und artgerechtem (Sozial-)Verhalten nicht vereinbar ist“, ab.
Demgegenüber steht allein die Wirtschaftlichkeit der Sauenhaltung und Fleischproduktion.
Tatsächlich sind jedoch wirtschaftliche Interessen nicht in der Lage, die mittlerweile jahrzehntelangen und erheblichen Verstöße gegen das Tierschutzrecht zu rechtfertigen.
Während nun Sauen über Jahrzehnte in einer per se rechtswidrigen Art und Weise – und auch noch in doppelt rechtswidriger Weise, da nicht einmal die geltenden Vorschriften umgesetzt wurden – gehalten werden, hat sich der ethische Tierschutz – wie nun auch der Deutsche Ethikrat in genannter Stellungnahme ausführt – in der Gesellschaft etabliert.
Eine Aufrechterhaltung der Kastenstandhaltung ist aus rechtlichen, ethischen und gesellschaftlichen Gründen nicht tragbar. Es handelt sich um ein tierquälerisches und rechtswidriges System, das zudem nicht mehr konsensfähig ist. Endgültige Rechtssicherheit werden die Sauenhalter daher nur erlangen, wenn der Austritt aus der Kastenstandhaltung gesetzlich manifestiert wird. Dass ein Verzicht auf den Kastenstand möglich ist, zeigen letztendlich die Haltungsgegebenheiten in Ländern wie Großbritannien, Norwegen und Schweden, in denen die Kastenstandhaltung verboten ist (https://www.praxis-agrar.de/tier/schweine/kastenstand-fuer-sauen/).
Bis zum In-Kraft-Treten eines solchen Verbots ist geltendes Recht einzuhalten. Das heißt, es muss den Sauen in Kastenständen möglich sein, ihre Gliedmaßen ungehindert auszustrecken.
Dies kann schlicht durch das Freilassen jedes zweiten Kastenstandes erreicht werden.
Wir fordern daher für unsere Mitgeschöpfe:
• die gesetzliche Verankerung des Ausstiegs aus der Kastenstandhaltung
• und bis dahin die konsequente und umgehende Durchsetzung geltenden Rechts ohne weitere rechtswidrige Übergangsfristen, weil bereits praktische Alternativen zur gängigen Stallbesetzung und Umgestaltung des Deckbereiches ohne intensive
bauliche Maßnahmen gegeben sind.
 
Mit freundlichen Grüßen im Namen aller zeichnenden Organisationen
 
Aktion Kirche und Tiere e. V.
Animal Equality Germany e.V.
Ärzte gegen Massentierhaltung n.e.V.
Bürgerinitiative LAHSTEDT-ILSEDE für TIER, MENSCH und UMWELT
Compassion in World Farming
Contra Industriehuhn Wedemark e.V.
Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V.
Deutsche Tier-Lobby
Deutscher Tierschutzbund – Landestierschutzverband Niedersachsen e.V.
Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz
Foodwatch e.V.
Förderverein des Peter-Singer-Preises für Strategien zur Tierleidminderung e.V.
mensch fair tier
Norbert Alzmann
Partei Mensch Umwelt Tierschutz
PETA Deutschland e.V.
Robbenzentrum Föhr
Tasso e.V.
Tierärzte für Tiere
Tierärzte für verantwortbare Landwirtschaft e.V.
Tierhuus Insel Föhr e.V.
Verein für Tierrechte e.V.
Vier Pfoten