Archiv der Kategorie: Allgemein

DRINGENDER NOTRUF für 200 Legehennen aus NRW!!!!! SCHLACHTUNG STEHT BEVOR!

Hallo zusammen,
anbei leite ich nochmal den Notruf für die 200 Legehennen aus dem Raum Paderborn an Euch weiter (s.u.).
Leider gibt es bisher nur sehr wenige Platzangebote – zu wenig!!! 🙁
Sollten sich keine weiteren Plätze finden lassen, dann bin ich leider dazu gezwungen dem Landwirt die Rettung seiner 200 Hennen abzusagen!
Die Tiere werden dann alle in Kürze geschlachtet.
Das wäre das ERSTE MAL in der Geschichte all meiner Hühnerrettungen, seit ich damals die private Initiative und den heutigen Verein „Rettet das Huhn“ ins Leben gerufen habe und seit ich 2018 nach dem Ausstieg bei Rettet das Huhn die „Private Tierhilfe Wippergütchen“ gegründet habe.
 
ES WÄRE WIRKLICH SCHLIMM UND TRAURIG, WENN ICH DIE RETTUNG ABSAGEN MÜSSTE!
BITTE HELFT, WENN IHR KÖNNT!
 
Schaut doch noch mal in Euren Ställen nach, ob Ihr noch für das ein oder andere Hühnchen einen schönen Lebensplatz bieten könnt!
HERZLICHEN DANK!
Hoffnungsvolle Grüße vom Wippergütchen
Katja

Erneute schockierende Zustände in der Schweinhaltung


Pressemeldung

Deutscher Tierschutzbund Landestierschutzverband Niedersachsen e.V.

27.05.2021

Die Kontrollsysteme in der Tierhaltung versagen in Niedersachsen weiterhin:
Erneute schockierende Zustände in der Schweinhaltung

Erneut wurde in Niedersachsen erschütterndes Bildmaterial aus einem Schweinemastbetrieb veröffentlicht.  Wieder hat eine Tierschutzorganisation – und nicht die verantwortliche Behörde – auf die strafbaren Handlungen in Umgang mit Tieren die entsprechenden Hinweise geliefert.

Es wurden wieder massive Missstände und Straftaten dokumentiert:
Schweine mit entzündeten und blutigen Verletzungen und großen Abszessen, die offensichtlich nicht behandelt und versorgt wurden. Tote Schweine, die in den Buchten liegen und Schweine, die am Ende ihrer Kräfte sind. Dazu Schweinebuchten, die überbelegt sind.
Die Tiere wurden auf brutalste Art und Weise durch Untätigkeit des Schweinehalters misshandelt!

Dazu Dieter Ruhnke, Vorsitzender des Landestierschutzverbandes Niedersachsen: „Bereits 2017 wurde durch eine Studie der Tierärztlichen Hochschule (TiHo) festgestellt, dass unzählige Schweine bereits während der Zucht und Mast qualvoll verenden und auch nicht sachgerecht getötet wurden. Man weiß also spätestens seit 2017 um die Missstände. Die bisher offengelegten Straftaten der Tierquälerei in der niedersächsischen Tierhaltung sind nur die Spitze des Eisberges und können nicht mehr Einzelfälle dargestellt werden.“

Trotz der Studie der TiHo wird in Niedersachsen nach wie vor durch die Tierschutzbehörden lediglich „risikoorientiert“ kontrolliert, da aus der bisherigen Sicht der Ministerin Frau Otte-Kinast vermehrte Kontrollen keine anderen Ergebnisse erbringen würden.
„Der wiederholte Fall der tierquälerischen Haltungsbedingungen von Schweinen zeigt, dass wir in Niedersachsen bei den Tierschutzkontrollen noch keinen Schritt weitergekommen sind“, so Ruhnke.

Aus Sicht des Landestierschutzverbandes wurden wieder einmal aus Profitgier Tiere gequält. Die Tiere werden ausgebeutet. Die Behandlung von Verletzungen und Krankheit kosten Geld, schmälern die Gewinnmarge und bleiben dadurch unversorgt.
„Dieser Umgang mit Lebewesen ist auf Verrohung der Tierhalter, aber auch auf die geringen Kontrollintervalle der Tierschutzbehörden zurückzuführen“, so Ruhnke.

Tiertransporte aus Aurich nach Marokko

Pressemeldung Deutscher Tierschutzbund
12.05.2021
Erlass gekippt: Tiertransport nach Marokko findet statt

Tierschutzbund fordert Klöckner zum Handeln auf
Nachdem das Verwaltungsgericht in Oldenburg am Montagabend entschied, dass ein Transport von rund 300 Rindern nach Marokko nun doch abgefertigt werden muss, fordert der Deutsche Tierschutzbund Bundeslandwirtschaftsministerium Julia Klöckner zum sofortigen Handeln auf. Nach einem Appell des Tierschutzbundes und seiner Landesverbände in Niedersachsen und Bayern untersagte die niedersächsische Agrarministerin Barbara Otte-Kinast den Transport zunächst per Erlass. Das Verwaltungsgericht jedoch gab der Klage des Transportunternehmens statt. Der Landkreis Aurich muss den Transport abfertigen.
Dass das Gericht den Erlass kippte, kam für die Tierschützer nicht unerwartet. Denn in allen vorhergehenden Gerichtsentscheidungen wurde darauf hingewiesen, dass eine allgemeine Erlassregelung – wie in auch in diesem Fall – mit einer abstrakten Gefährdung für die Tiere keinen Grund darstellt, die Abfertigung zu verweigern. Stets wurde die Prüfung der konkreten Gefährdung der Tiere im Einzelfall eingefordert. „Auch steht Frau Otte-Kinast keine Kompetenz zu, Änderungen und Regelungen zu treffen, die dem Bund vorbehalten sind“, sagt Dieter Ruhnke, Vorsitzender des Landestierschutzverbands Niedersachsen. Das habe auch das Ministerium in Hannover gewusst. „Durch den Erlass konnte man dem öffentlichen Druck ausweichen. Nun schlägt man die Hände über dem Kopf zusammen und ruft: Wie konnte das passieren?“ Hinzu kommt, das Otte-Kinast sich im Bundesrat am 12. Februar 2021 gegen die Aufforderung an die Bundesregierung auf ein generelles Verbot von Tiertransporten in bestimmte Drittländer hinzuwirken und die Transportdauer auf maximal acht Stunden zu begrenzen ausgesprochen und dagegen gestimmt hat. „Dies stellt den gekippten Erlass ad absurdum“, so Ruhnke.
„Alle, die sich für ein Ende der tierquälerischen Transporte stark gemacht haben, müssen wieder einmal machtlos zusehen, wie man hunderte Tiere in Leid und Tod schickt. Die Zuchtverbände und Transportunternehmen hingegen, die ganz gezielt Gesetzeslücken und die fehlerbehaftete Abfertigungspraxis nutzen, lachen sich vermutlich ins Fäustchen“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Die Händler nehmen Tierleid billigend in Kauf, sind gewissenlos und profitgierig. Die Bundesregierung muss ihnen einen Riegel vorschieben! Es braucht ein generelles Verbot von Tiertransporten in bestimmte Drittländer – das muss Bundesministerien Julia Klöckner jetzt in Angriff nehmen. Sie darf die Länder nicht länger allein lassen und ihnen die Verantwortung zuschieben. Klöckner muss außerdem die EU-Kommission noch stärker in die Pflicht nehmen, damit diese endlich ein EU-weites Verbot umsetzt.“

Rind im Tiertransport
Copyright: M. Karremann / Deutscher Tierschutzbund e.V.

Almauftrieb in der Wesermarsch

Ganz dringend wird kurzfristig Hilfe gebraucht! Wer kennt sich aus mit Pferden, das heißt, wer kann sie führen und hat keine Angst davor? Morgen, am Samstag, den 8. Mai sollen die Pferde vom Pferdegnadenhof Ovelgönne auf die Sommerweiden geführt werden.  Es handelt sich um ein Altersheim für Pferde! Rodeo-Fähigkeiten sind also nicht gefragt, sondern Ruhe, Besonnenheit, ein Gefühl für Pferde und Team-Geist!
Treffpunkt und Zeit ist spätestens um 13.00 Uhr in der Friedrich-Rüder-Straße 30, 26939 Ovelgönne, Ortsteil Rüdershausen. Diese Hilfe ist ehrenamtlich, für einen kleinen Imbiss wird aber gesorgt. Abstände können eingehalten werden, es ist trotzdem eine entsprechende Maske mitzubringen! Es fehlen noch etwa 30 Pferdeführer! Wir bitten um eine Anmeldung bei Herrn Kutz unter 0174-6689 261 oder per email info@gnadenhof-pferdeoase.de.... Herr Kutz ist sehr ausgelastet und wird wahrscheinlich nicht immer an das Telefon gehen können, er ruft aber garantiert zurück oder schreibt! Ja, diese Anfrage ist sehr kurzfristig, aber so kurzfristig kamen auch diverse Ausfälle! Bitte NICHT auf diese Nachricht antworten, da diese Seiten nicht von Herrn Kutz eingesehen oder beantwortet werden können! Es wird ganz dringend Hilfe benötigt! Interessenten sollten Herrn Kutz direkt kontaktieren!

Loco´s Welt

Eigentlich machen wir für unsere Sponsoren keine Werbung – sie sind ja namentlich in der Sponsoren-Liste angegeben.

Trotzdem möchten wir hier einmal auf “Loco´s Welt” aufmerksam machen, da der Betreiber auch unseren Abonnenten ein Angebot machen möchte!

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Kommentar und Gedanken zu den niedersächsischen Wolfsabschüssen

Deutscher Tierschutzbund Landestierschutzverband Niedersachsen e.V.
25.04.2021

Kommentar und Gedanken zu den niedersächsischen Wolfsabschüssen

Die Rechtstaatlichkeit, der Artenschutz, die Weidetierhalter, die Wolfsfreunde und letztendlich die streng geschützte Art „Wolf“ sind im Augenblick die Verlierer.

Und wieder wurde ein weiblicher Wolf im Alter von 1-2 Jahren durch einen Jäger geschossen. Diesmal aus dem Rudel bei Burgdorf (Region Hannover). Auch in diesem Fall ist es nach aktuellem Stand wahrscheinlich, dass erneut ein Wolf geschossen wurde, der nicht für Nutztierrisse verantwortlich ist.

Wie bereits in den bekannt gewordenen Abschussgenehmigungen sieht auch diese Ausnahmegenehmigung vor, wenn die Identifizierung der für die Rissvorfälle verantwortlichen Wölfe nicht zweifelsfrei möglich ist, dass jeder Wolf geschossen werden kann, der sich im räumlichen Zusammenhang zu den zurückliegenden Vorfällen aufhält – in der Hoffnung, man tötet irgendwann den Richtigen!

Vor diesem Hintergrund bewahrheitet sich die bereits 2019 geäußerte Befürchtung des Landestierschutzverbandes Niedersachsen, dass die Jagd auf den Wolf in Niedersachsen mit Billigung von Umweltminister Lies vorangetrieben wird. Zumal weitere Abschussgenehmigungen dieser Art in Niedersachsen völlig intransparent und flächendeckend ausgesprochen wurden. Darüber hinaus wird dem mündigen Staatsbürger die gesetzliche Möglichkeit zur Einsicht in das Erlaubnisverfahren durch Herrn Lies verweigert.

Inwieweit derartige Ausnahmegenehmigungen geltendem Recht entsprechen bleibt fraglich. Zumal Begriffe wie „räumlicher und zeitlicher Zusammenhang“ sowie „ernste wirtschaftliche Schäden“ nicht näher konkretisiert wurden. Die gesamten Ausnahmegenehmigungen sowie der Abschuss selber können nicht überprüft werden, da eine Einsichtnahme in die Aktenvorgänge seitens der Genehmigungsbehörden verweigert wird.

Auch der schwache Hinweis auf einen Gesamtschaden von 9.260,-€ in einem Zeitraum von ca. 1 ½ Jahren kann sicherlich nicht die Entnahme zweier Wölfen aus dem Burgdorfer Rudel zur Vermeidung ernsthafter wirtschaftlicher Schäden rechtfertigen. Wobei in Frage gestellt werden muss, ob das arttypische Verhalten des Wolfes, nämlich Jagd nach Beute, tatsächlich ein Problem ist.

Die Rechtstaatlichkeit, der Artenschutz, die Weidetierhalter, die Wolfsfreunde und letztendlich die streng geschützte Art „Wolf“ selber stehen allesamt als Verlierer da:
Herr Lies ist nicht – und war es auch nie – daran interessiert, die Naturschutzinteressen durch Dialog, Information, Weiterbildung und Unterstützung in Einklang zu bringen. Stattdessen wurde seit 2019 die Strategie verfolgt, die Tötung von Wölfen zu vereinfachen.

Die Weidetierhalter sind auf diesen Zug aufgesprungen und stehen jetzt vor dem Dilemma, dass die Förderung des Landes zum Herdenschutz weiterhin auf niedrigstem Niveau stagniert und auch keine Erhöhung zu erwarten ist. Wenn sie Probleme mit einem Wolf haben, so die Lesart des Umweltministeriums, können sie ja die Tötung des Wolfes beantragen.

Auch durch die Tötung von Wölfen wird sich die Situation der Weidetierhalter nicht verändern. Sie sind weiterhin nach den Rechtsvorschriften der Tierschutznutztierhaltungsverordnung verpflichtet, ihre Tiere gegenüber Beutegreifern zu schützen. Getötete Wölfe erzeugen ein Vakuum, das letztendlich einen Sog für die Ansiedlung neuer Wölfe erzeugt. So besteht auch die Gefahr, dass der Herdenschutz engagierter Weidetierhalter durch zerschossene Rudelstrukturen gefährdet wird.

Herr Lies hat es verstanden, bei den Weidetierhaltern den Eindruck zu erwecken, dass kein Herdenschutz notwendig ist und auch mangelhafter Schutz toleriert wird, weil man einen „Problemwolf“ töten kann. Lies zeigt sich sichtlich stolz, durch den Abschuss streng geschützter Kreaturen Handlungsfähigkeit bewiesen zu haben.
Diese Handlungsweise ist an Armseligkeit nicht zu überbieten!

In jedem Fall entlässt dieses Vorgehen die Tierhalter langfristig nicht aus der Verantwortung, für den Herdenschutz zu sorgen und degradiert den Jäger zum „Schädlingsbekämpfer“. Wobei der „Schädling“ in diesem Fall ein europaweit streng geschütztes Tier ist.

Fakt ist aber: Die Tötung von Wölfen ist kein Ersatz für Herdenschutzmaßnahmen und wäre somit keine Lösung, wenn man zukünftig nicht mit einer generellen Bejagung liebäugelt. Ein flächendeckender Herdenschutz ist erwiesenermaßen das wirksamste Mittel, um Übergriffe auf Nutztiere vorzubeugen. Zudem braucht es endlich eine Weidetierprämie in Niedersachsen, um die für die Landschaftspflege und den Naturschutz so wichtigen Leistungen der Weidetierhalter angemessen zu honorieren.

Mindestens ebenso bemerkenswert ist jedoch, dass sich Jagdscheininhaber als willfährige Helfer bereit erklären, auch streng geschützte Tiere, für die keine direkte Genehmigung vorliegen, zu schießen. Streng geschützte Tiere ohne reale Möglichkeit der Individualisierung und damit auch ohne Zuordnung zum problematischen Verhalten zu töten, stellt das jagdliche Wissen des Jagdscheininhabers in Frage.

Mit dem Erhalt des Jagdscheines entsteht die Verpflichtung zur waidgerechten Jagd. Die Waidgerechtigkeit kann als die Summe der rechtlich bedeutsamen, allgemein anerkannten geschriebenen und ungeschriebenen Regeln definiert werden, die bei der Ausübung der Jagd als „Waidmännische Pflichten“ zu beachten sind.

Dazu hat sich der Deutsche Jagdverband eindeutig positioniert

1:
„Würde z.B. Wild beschossen, dass nicht vorher angesprochen wurde (Anmerkung: eindeutig identifiziert), so wäre eine ungeschriebene Regel der Waidgerechtigkeit verletzt, auch wenn das Stück (Anmerkung: das Wildtier) mit einem sauberen Schuss getroffen worden wäre und sich die Erlegung als sachgerecht erwiese. Denn unter dem Tierschutz- bzw. Umweltaspekt ist das Ansprechen unabdingbare Voraussetzung für die ordnungsgemäße Ausübung der Jagd“.

Das Töten ohne Betäubung ist nach dem Tierschutzgesetz nur in Ausnahmefällen oder anlässlich der waidgerechten Jagdausübung erlaubt. Im Kommentar zum Tierschutzgesetz (Hirt, Maisack, Moritz, 3.Auflage, Randn. 17 zu § 17) wird zum Begriff der Waidgerechtigkeit ausgeführt: „Die Grundsätze der Waidgerechtigkeit richten sich weniger nach Herkommen und tatsächlicher Verbreitung als vielmehr nach dem sittlichen Gehalt des Jagdrechtes und nach der Natur- und Tierschutzfunktion, die die Jagd heute hat. Die Waidgerechtigkeit muss dem Geist der Gegenwart und dem neuzeitlichen Zug des Jagdwesens zur Vorherrschaft des Natur- und Tierschutzes, die allein die Daseinsberechtigung des Waidwerks in der Jetztzeit zu rechtfertigen vermag, entsprechen.“

Mit dem Abschuss von nicht eindeutig identifizierbaren Wölfen wird die Daseinsberechtigung der Jagd bei derart gravierenden Verstößen gegen die Grundsätze der Waidgerechtigkeit in Frage gestellt.

Dieter Ruhnke
Vorsitzender

Tiertransport aus Bayern nach Marokko verhindern

Tiertransport aus Bayern nach Marokko verhindern

Deutscher Tierschutzbund fordert Moratorium

 

Angesichts eines geplanten Transports von 25 hochträchtigen Kühen aus Bayern nach Marokko schlägt der Deutsche Tierschutzbund gemeinsam mit seinen Landesverbänden in Bayern und Niedersachsen Alarm. Weil es trotz der Erlasse einzelner Bundesländer nach wie vor Schlupflöcher gibt, die Transporte unter tierschutzwidrigen Bedingungen in Drittländer ermöglichen, appelliert der Verband an Bundesministerin Julia Klöckner: Diese müsse ein sofortiges Moratorium für sämtliche Transporte dieser Art verhängen.

 

„Als für den Tierschutz zuständige Bundesministerin muss Julia Klöckner ein sofortiges Moratorium für sämtliche Transporte aus Deutschland in Drittstaaten verhängen. Das gebietet das Staatsziel Tierschutz. Der Transport der Kühe von Bayern nach Niedersachsen und weiter nach Marokko darf nicht stattfinden. Das Moratorium muss bestehen bleiben, bis ein EU-weites Verbot beschlossen und ausgesprochen wird“, fordert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Das aktuelle Beispiel zeigt auf erschreckende Weise, dass bayerische Rinder dank eines Schlupflochs weiter in Drittstaaten gekarrt werden dürfen – obwohl ihnen spätestens nach Verlassen der EU-Grenze Qualen und Leid bevorstehen“, ergänzt Ilona Wojahn, Vorsitzende des Deutschen Tierschutzbundes Landesverband Bayern. Deshalb sei auch die niedersächsische Agrarministerin Barbara Otte-Kinast dringend aufgefordert, sich persönlich dafür einzusetzen, dass dieser und weitere Exporte von Tieren in Drittländer ohne tierschutzgerechte Mindeststandards verhindert werden.“ Dieter Ruhnke, Vorsitzender des Landestierschutzverbands Niedersachsen, macht deutlich: „Indem Niedersachsen Transporte in Drittländer weiterhin abfertigt, werden alle politischen Bemühungen, solche Tiertransporte zu verhindern, zunichtegemacht. Dieses Vorgehen widerspricht auch der Entschließung des Bundesrates vom 12. Februar, die Bundesregierung aufzufordern, diese Transporte zu verbieten, der auch das Land Niedersachsen zugestimmt hat.“

 

Niedersachsen bietet Schlupfloch

25 hochträchtige Kühe will der Rinderzuchtverband Oberfranken e.V. in Bayreuth in den kommenden Tagen in das Viehmarktzentrum in Aurich-Schirum transportieren. Nach der Quarantäne in Aurich sollen die Tiere, als neuer Transport abgefertigt, ins Ausland verbracht werden. Endziel ist Marokko. Weil sich das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz seit Jahren bemüht, Tiertransporte in eine Reihe von Drittländern – darunter auch Marokko – zu unterbinden, wählen Zuchtverbände und Händler nun den Umweg über andere Bundesländer – darunter auch Niedersachsen. Bayern selbst hat keine rechtliche Handhabe, gegen den Transport vorzugehen, weil es sich von Bayern nach Niedersachsen um einen innerstaatlichen Transport handelt. Das Bayerische Verwaltungsgericht hatte im Januar 2021 entschieden, dass nur die Behörde, die den Transport in ein Drittland abfertigt, entscheiden darf, ob dieser den Rechtsvorgaben entspricht.

Wo ist Armando?

Liebe Tierfreundinnen, liebe Tierfreunde,

leider schon seit dem 01.03.2021 vermissen wir unseren Täuber, eine
schwarz-weiss gehämmerte Brieftaube, der Abends von seinem Ausflug,
vermutlich durch eine Greifvogelattacke, nicht zurückkam.
Wir hoffen sehr, dass er nicht verletzt wurde und wahrscheinlicher ist,
dass er in der Flucht vermutlich weit weg flog und die Orientierung
verlor, er kann also praktisch überall sein.
Er ist an die Nähe von Menschen zwar gewöhnt, vermeidet aber den
direkten Kontakt. Er trägt einen gelben Ring mit einer persönlichen
“ID” des Züchters (nicht wir) mit der Kennzeichnung DV-01233-19 –
2543 und am anderen Bein einen violetten Ring mit unserer Telefonnummer!
Sollte er von einem netten Menschen bei Ihnen gemeldet oder abgegeben
worden sein, bitten wir sie dringend um eine Nachricht, wir holen ihn
dann sofort ab, denn nicht nur sein Weibchen vermisst ihn.
Wir halten es auch durchaus für möglich, dass ein möglicher Finder
NICHT bei uns angerufen hat, weil er befürchtet, dass wir ihn, wie so
oft schon von Brieftaubenzüchtern gehört, töten, weil er vermeintlich
“zu langsam” war. Wir können ihnen versichern, das Gegenteil ist
der Fall.

Herzliche Grüße und vielen Dank,

Iraci und Volker aus 65812 Bad Soden
Email : volker.bradatsch@gmail.com

P.S. auf dem ersten Bild ist es die linke Taube. Und wenn sie Fragen
haben sollten, sie können sich jederzeit uns melden! Per email oder
telefonisch – die Rufnummer liegt dem Tierschutzverein vor!

Vielen Dank !