Satzung

Satzung

des Tierschutzvereins „Bunte Kuh“ e.V.

(Stand 18.06.2016)

§ 1 Name und Sitz

  1.  Der Verein trägt den Namen „Bunte Kuh“ e. V. und ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Aurich – VR 110653 – eingetragen.
  2. Der Verein hat seinen Sitz in Leer.

§ 2 Gemeinnützigkeit

  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
  2. Zweck des Vereins ist die Förderung des Tierschutzes.
  3. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch aktives Tun in Form von Betreuungs- und Pflegemaßnahmen an Tieren, durch Aufklärungsveranstaltungen und Bereitstellung von Mitteln zur Pflege verwahrloster Tiere.
  4. Der Verein handelt im Sinne des Tierschutzgesetzes und setzt sich für die Belange aller Tiere und Tierarten ein. Er setzt sich zum Ziel, durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit der Tierquälerei und Misshandlung von Tieren entgegenzutreten.
  5. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  6. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
  7. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 3 Mitgliedschaft

  1. Mitglieder des Vereins können alle Personen werden, die sich zu den in dieser Satzung festgelegten Zielen des Vereins bekennen und das 16. Lebensjahr vollendet haben.
    Bei Minderjährigen ist eine Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten erforderlich.
  2. Eine Beitritts- und Austrittserklärung hat schriftlich an den Vorstand zu erfolgen. Der Austritt kann mit vierteljährlicher Frist zum Ende eines jeden Kalendervierteljahres ausgesprochen werden.
  3. Über die Aufnahme in den Verein entscheidet der Vorstand.
  4. Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Austritt oder durch Ausschluss durch den Vorstand.
  5. Der Ausschluss eines Mitglieds durch den Vorstand kann unter anderem erfolgen:
    a) Wenn ein Mitglied mit den Zahlungen an den Verein im Rückstand bleibt und diese trotz Aufforderung nicht leistet.
    b) Wenn ein Mitglied gegen die Satzung verstößt oder die Anordnungen des Vorstandes absichtlich nicht befolgt.
    c) Wenn ein Mitglied das Ansehen des Vereins in gröblicher Weise schädigt.

§ 4 Mitgliederversammlung

  1. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres statt. Sie wird schriftlich acht Tage vor der Versammlung unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Ihrer Beschlussfassung unterliegen:
    a) Wahl des Vorstandes,
    b) Wahl der Rechnungsprüfer,
    c) Genehmigung des Geschäftsberichtes und Entlastung des Vorstandes,
    d) Satzungsänderungen,
    e) Festsetzung der Mitgliedsbeiträge.
  2. Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig. Anträge, die in der Mitgliederversammlung behandelt werden sollen, müssen mindestens fünf Tage vor der Versammlung schriftlich beim Vorstand eingereicht werden.
  3. Außerordentliche Mitgliederversammlungen können vom Vorstand nach Bedarf einberufen werden. Sie sind einzuberufen, wenn ein Drittel der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe der Tagesordnung beim Vorstand beantragt.
  4. Zur Satzungsänderung ist eine Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder erforderlich.
  5. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder.

§ 5 Vorstand

  1. Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassenführer und dem Beisitzer.
  2. Die Vorstandsmitglieder werden jeweils für vier Jahre durch die Mitgliederversammlung gewählt und bleiben bis zur Neuwahl eines Vorstandes im Amt.
  3. Der 1. Vorsitzende beruft den Vorstand nach Bedarf mündlich oder schriftlich ein.
  4. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei seiner Mitglieder, darunter der 1. oder der 2. Vorsitzende, anwesend sind.
  5. Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende und der Schriftführer.
    Jeweils zwei von ihnen vertreten den Verein gemeinschaftlich gerichtlich oder außergerichtlich.

§ 6 Rechnungsprüfer

  1. Die Mitgliederversammlung wählt jährlich für die Dauer von zwei Jahren einen Rechnungsprüfer. Den Rechnungsprüfern obliegt die Prüfung der Rechnungen und der Kassenführung des Vereins. Sie haben jährlich der Mitgliederversammlung darüber Bericht zu erstatten.

§ 7 Beitragspflicht

  1. Die Mitglieder des Vereins sind verpflichtet, die von der Mitgliederversammlung festgesetzten Vereinsbeiträge zu entrichten.
  2. Die Beitragspflicht beginnt in dem Monat, in dem die Aufnahme erfolgt.
  3. Sie endet am Schluss des Kalendervierteljahres, in dem die Mitgliedschaft endet.

§8 Geschäftsjahr

  1. Das Geschäftsjahr läuft vom 01. Januar bis zum 31. Dezember.

§ 9 Beschlüsse

  1. Alle Beschlüsse werden, soweit nicht in der Satzung anderes bestimmt ist, mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind schriftlich zu protokollieren und vom Versammlungsleiter und vom Protokollführer zu unterzeichnen.
  2. Bei Stimmengleichheit entscheidet der 1. Vorsitzende.
  3. Die Abstimmung erfolgt öffentlich, wenn nicht von einem Mitglied geheime Abstimmung beantragt wird.
§ 10 Auflösung
  1. Die Auflösung des Vereins kann nur durch die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von ¾ der abgegebenen Stimmen erfolgen.
  2. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins

    a) Zu 1/3 an den Verein „Gnadenhof Pferdeoase e. V.“ mit Sitz in Ovelgönne, eingetragen im Vereinsregister – VR100235 – des Amtsgerichts Oldenburg und

     b) zu 2/3 an den Deutschen Tierschutzbund Landesverband Niedersachsen e.V., Im Hagen3, 29559 Wrestedt, eingetragen im Vereinsregister – VR 3035 – des Amtsgerichtes Hannover, die es unmittelbar und ausschließlich für die Förderung des Tierschutzes zu verwenden haben.

    1) sämtliche Personen- und Funktionsbezeichnungen in dieser Satzung verstehen sich sowohl in weiblicher als auch in männlicher Form