Archiv der Kategorie: Tierschutz

Infos und Meldungen aus dem Tierschutz

Tiertransporte aus Aurich nach Marokko

Pressemeldung Deutscher Tierschutzbund
12.05.2021
Erlass gekippt: Tiertransport nach Marokko findet statt

Tierschutzbund fordert Klöckner zum Handeln auf
Nachdem das Verwaltungsgericht in Oldenburg am Montagabend entschied, dass ein Transport von rund 300 Rindern nach Marokko nun doch abgefertigt werden muss, fordert der Deutsche Tierschutzbund Bundeslandwirtschaftsministerium Julia Klöckner zum sofortigen Handeln auf. Nach einem Appell des Tierschutzbundes und seiner Landesverbände in Niedersachsen und Bayern untersagte die niedersächsische Agrarministerin Barbara Otte-Kinast den Transport zunächst per Erlass. Das Verwaltungsgericht jedoch gab der Klage des Transportunternehmens statt. Der Landkreis Aurich muss den Transport abfertigen.
Dass das Gericht den Erlass kippte, kam für die Tierschützer nicht unerwartet. Denn in allen vorhergehenden Gerichtsentscheidungen wurde darauf hingewiesen, dass eine allgemeine Erlassregelung – wie in auch in diesem Fall – mit einer abstrakten Gefährdung für die Tiere keinen Grund darstellt, die Abfertigung zu verweigern. Stets wurde die Prüfung der konkreten Gefährdung der Tiere im Einzelfall eingefordert. „Auch steht Frau Otte-Kinast keine Kompetenz zu, Änderungen und Regelungen zu treffen, die dem Bund vorbehalten sind“, sagt Dieter Ruhnke, Vorsitzender des Landestierschutzverbands Niedersachsen. Das habe auch das Ministerium in Hannover gewusst. „Durch den Erlass konnte man dem öffentlichen Druck ausweichen. Nun schlägt man die Hände über dem Kopf zusammen und ruft: Wie konnte das passieren?“ Hinzu kommt, das Otte-Kinast sich im Bundesrat am 12. Februar 2021 gegen die Aufforderung an die Bundesregierung auf ein generelles Verbot von Tiertransporten in bestimmte Drittländer hinzuwirken und die Transportdauer auf maximal acht Stunden zu begrenzen ausgesprochen und dagegen gestimmt hat. „Dies stellt den gekippten Erlass ad absurdum“, so Ruhnke.
„Alle, die sich für ein Ende der tierquälerischen Transporte stark gemacht haben, müssen wieder einmal machtlos zusehen, wie man hunderte Tiere in Leid und Tod schickt. Die Zuchtverbände und Transportunternehmen hingegen, die ganz gezielt Gesetzeslücken und die fehlerbehaftete Abfertigungspraxis nutzen, lachen sich vermutlich ins Fäustchen“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Die Händler nehmen Tierleid billigend in Kauf, sind gewissenlos und profitgierig. Die Bundesregierung muss ihnen einen Riegel vorschieben! Es braucht ein generelles Verbot von Tiertransporten in bestimmte Drittländer – das muss Bundesministerien Julia Klöckner jetzt in Angriff nehmen. Sie darf die Länder nicht länger allein lassen und ihnen die Verantwortung zuschieben. Klöckner muss außerdem die EU-Kommission noch stärker in die Pflicht nehmen, damit diese endlich ein EU-weites Verbot umsetzt.“

Rind im Tiertransport
Copyright: M. Karremann / Deutscher Tierschutzbund e.V.

Tiertransport aus Bayern nach Marokko verhindern

Tiertransport aus Bayern nach Marokko verhindern

Deutscher Tierschutzbund fordert Moratorium

 

Angesichts eines geplanten Transports von 25 hochträchtigen Kühen aus Bayern nach Marokko schlägt der Deutsche Tierschutzbund gemeinsam mit seinen Landesverbänden in Bayern und Niedersachsen Alarm. Weil es trotz der Erlasse einzelner Bundesländer nach wie vor Schlupflöcher gibt, die Transporte unter tierschutzwidrigen Bedingungen in Drittländer ermöglichen, appelliert der Verband an Bundesministerin Julia Klöckner: Diese müsse ein sofortiges Moratorium für sämtliche Transporte dieser Art verhängen.

 

„Als für den Tierschutz zuständige Bundesministerin muss Julia Klöckner ein sofortiges Moratorium für sämtliche Transporte aus Deutschland in Drittstaaten verhängen. Das gebietet das Staatsziel Tierschutz. Der Transport der Kühe von Bayern nach Niedersachsen und weiter nach Marokko darf nicht stattfinden. Das Moratorium muss bestehen bleiben, bis ein EU-weites Verbot beschlossen und ausgesprochen wird“, fordert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Das aktuelle Beispiel zeigt auf erschreckende Weise, dass bayerische Rinder dank eines Schlupflochs weiter in Drittstaaten gekarrt werden dürfen – obwohl ihnen spätestens nach Verlassen der EU-Grenze Qualen und Leid bevorstehen“, ergänzt Ilona Wojahn, Vorsitzende des Deutschen Tierschutzbundes Landesverband Bayern. Deshalb sei auch die niedersächsische Agrarministerin Barbara Otte-Kinast dringend aufgefordert, sich persönlich dafür einzusetzen, dass dieser und weitere Exporte von Tieren in Drittländer ohne tierschutzgerechte Mindeststandards verhindert werden.“ Dieter Ruhnke, Vorsitzender des Landestierschutzverbands Niedersachsen, macht deutlich: „Indem Niedersachsen Transporte in Drittländer weiterhin abfertigt, werden alle politischen Bemühungen, solche Tiertransporte zu verhindern, zunichtegemacht. Dieses Vorgehen widerspricht auch der Entschließung des Bundesrates vom 12. Februar, die Bundesregierung aufzufordern, diese Transporte zu verbieten, der auch das Land Niedersachsen zugestimmt hat.“

 

Niedersachsen bietet Schlupfloch

25 hochträchtige Kühe will der Rinderzuchtverband Oberfranken e.V. in Bayreuth in den kommenden Tagen in das Viehmarktzentrum in Aurich-Schirum transportieren. Nach der Quarantäne in Aurich sollen die Tiere, als neuer Transport abgefertigt, ins Ausland verbracht werden. Endziel ist Marokko. Weil sich das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz seit Jahren bemüht, Tiertransporte in eine Reihe von Drittländern – darunter auch Marokko – zu unterbinden, wählen Zuchtverbände und Händler nun den Umweg über andere Bundesländer – darunter auch Niedersachsen. Bayern selbst hat keine rechtliche Handhabe, gegen den Transport vorzugehen, weil es sich von Bayern nach Niedersachsen um einen innerstaatlichen Transport handelt. Das Bayerische Verwaltungsgericht hatte im Januar 2021 entschieden, dass nur die Behörde, die den Transport in ein Drittland abfertigt, entscheiden darf, ob dieser den Rechtsvorgaben entspricht.

Petition zur Streichung des Abschusses von Hauskatzen im Jagdgesetz!

Bitte unterzeichnen!
„Es wurde eine Petition beim niedersächsischen Landtag eingereicht, mit der man die Streichung des Hauskatzenabschusses aus dem Jagdgesetz erreichen möchte. Mit dem nachfolgenden Link können Sie die Petition einsehen und mitzeichnen.
https://www.navo.niedersachsen.de/navo2/portal/nipetition/0/publicviewpetition?id=58&fbclid=IwAR0Bc1_v1CmB9kYGegwLyjsFqV6ru8ZYooUbyn2sqBYJ6Puap8a_fxhvB2U
Es müssen mindestens 5.000 Bürger*innen aus Niedersachsen mitzeichnen, damit die Petition in die parlamentarischen Beratungen eingeschleust und durch den zuständigen Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz beraten werden muss.
Die Mitzeichnungsfrist läuft am 19.04.2021 aus…“

Offener Brief: Ausstieg aus der Kastenstandhaltung von Sauen

An
die Ministerien der Bundesländer und die Mitglieder des Bundesrates
 
22. Juni 2020
 
Offener Brief: Ausstieg aus der Kastenstandhaltung von Sauen
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
eine Einigung der Bundesländer zu dem Entwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) für die Siebte Verordnung zur Änderung der Tierschutz-
Nutztierhaltungsverordnung (7. ÄVO) kam bisher nicht zustande.
Es stehen sich folgendePositionen gegenüber: Wirtschaftlichkeit der Ferkelproduktion versus Tierschutzrechts- und Verfassungskonformität der Sauenhaltung.
Wir fordern von Ihnen den Ausstieg aus dieser rechtswidrigen und unwürdigen Haltungsformfür Sauen.
Wie bereits in zahlreichen Stellungnahmen geäußert und in juristischen Expertisen und Gutachten festgestellt wurde, sind die geplanten Regelungen zur Kastenstandhaltung überwiegend tierschutzrechts- und verfassungswidrig.
Bei der Kastenstandhaltung handelt es sich per se um ein rechtswidriges Haltungssystem, da sie gegen das Staatsziel Tierschutz aus Art. 20a des Grundgesetzes (Optimierungsgebot und Nachbesserungspflicht des Staates), gegen § 2 Tierschutzgesetz und gegen europarechtliche Vorgaben (insbes. Richtlinie 2008/120/EG des Rates über Mindestanforderungen für denSchutz von Schweinen und Richtlinie 98/58/EG des Rates vom 20. Juli 1998 über den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere) verstößt. Die Haltung von Sauen im Kastenstand schränkt sämtliche Grundbedürfnisse der Sauen, die in diesen Kastenständen eingepfercht sind, nahezuvollständig ein und fügt den Sauen erhebliche und länger anhaltende Schmerzen, Leiden und Schäden zu.
Darüber hinaus wird die seit 1992 bestehende wesentliche Anforderung an die Kastenstände, dass Sauen in Seitenlage ihre Gliedmaßen ungehindert ausstrecken können müssen, seit Jahrzehnten ganz überwiegend nicht eingehalten, selbst nachdem (höchst-)richterlich bestätigt wurde (OVG Magdeburg, Urt. v. 24.11.2015, Az.: 3 L 386/14; BVerwG, Beschl. v. 08.11.2016, Az.: 3 B 11.16), dass diese Anforderungen umzusetzen sind.
Der zuletzt zur Entscheidung des Bundesrates gestellte „Kompromiss“-Antrag von Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein zur 7. ÄVO vom 19. Mai 2020 sollte schließlich dazu führen, dass die Sauenhalter auch für weitere acht Jahre die rechtswidrige Kastenstandhaltung ohne jegliche Änderung fortführen können.
Es ist nicht nachvollziehbar, wie in der Bundesrepublik Deutschland über Jahrzehnte folgenlos Recht gebrochen werden kann, und die Rechtsverstöße selbst dann nicht verfolgt werden, wenn das zugrundeliegende Recht höchstrichterlich bestätigt wird. Stattdessen wird sich auf eine angeblich fehlende Rechtssicherheit berufen, die jedoch seit 1992 – nämlich in Form einer eindeutigen Verordnungsregelung – besteht. Auch das höchste ethische Gremium der Bundesrepublik Deutschland „Deutscher Ethikrat“ kommt in seiner aktuellen Stellungnahme „Tierwohlachtung – Zum verantwortlichen Umgang mit Nutztieren“ zu dem Schluss, dass „Haltungsbedingungen, die artgerechte Bewegungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten bieten und ein natürliches Sozialverhalten fördern, rechtsverbindlich festzulegen und effektiv zu kontrollieren“ sind. Den Kastenstand lehnt der
Deutsche Ethikrat explizit als „räumliche Enge, die mit Gesundheit und artgerechtem (Sozial-)Verhalten nicht vereinbar ist“, ab.
Demgegenüber steht allein die Wirtschaftlichkeit der Sauenhaltung und Fleischproduktion.
Tatsächlich sind jedoch wirtschaftliche Interessen nicht in der Lage, die mittlerweile jahrzehntelangen und erheblichen Verstöße gegen das Tierschutzrecht zu rechtfertigen.
Während nun Sauen über Jahrzehnte in einer per se rechtswidrigen Art und Weise – und auch noch in doppelt rechtswidriger Weise, da nicht einmal die geltenden Vorschriften umgesetzt wurden – gehalten werden, hat sich der ethische Tierschutz – wie nun auch der Deutsche Ethikrat in genannter Stellungnahme ausführt – in der Gesellschaft etabliert.
Eine Aufrechterhaltung der Kastenstandhaltung ist aus rechtlichen, ethischen und gesellschaftlichen Gründen nicht tragbar. Es handelt sich um ein tierquälerisches und rechtswidriges System, das zudem nicht mehr konsensfähig ist. Endgültige Rechtssicherheit werden die Sauenhalter daher nur erlangen, wenn der Austritt aus der Kastenstandhaltung gesetzlich manifestiert wird. Dass ein Verzicht auf den Kastenstand möglich ist, zeigen letztendlich die Haltungsgegebenheiten in Ländern wie Großbritannien, Norwegen und Schweden, in denen die Kastenstandhaltung verboten ist (https://www.praxis-agrar.de/tier/schweine/kastenstand-fuer-sauen/).
Bis zum In-Kraft-Treten eines solchen Verbots ist geltendes Recht einzuhalten. Das heißt, es muss den Sauen in Kastenständen möglich sein, ihre Gliedmaßen ungehindert auszustrecken.
Dies kann schlicht durch das Freilassen jedes zweiten Kastenstandes erreicht werden.
Wir fordern daher für unsere Mitgeschöpfe:
• die gesetzliche Verankerung des Ausstiegs aus der Kastenstandhaltung
• und bis dahin die konsequente und umgehende Durchsetzung geltenden Rechts ohne weitere rechtswidrige Übergangsfristen, weil bereits praktische Alternativen zur gängigen Stallbesetzung und Umgestaltung des Deckbereiches ohne intensive
bauliche Maßnahmen gegeben sind.
 
Mit freundlichen Grüßen im Namen aller zeichnenden Organisationen
 
Aktion Kirche und Tiere e. V.
Animal Equality Germany e.V.
Ärzte gegen Massentierhaltung n.e.V.
Bürgerinitiative LAHSTEDT-ILSEDE für TIER, MENSCH und UMWELT
Compassion in World Farming
Contra Industriehuhn Wedemark e.V.
Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V.
Deutsche Tier-Lobby
Deutscher Tierschutzbund – Landestierschutzverband Niedersachsen e.V.
Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz
Foodwatch e.V.
Förderverein des Peter-Singer-Preises für Strategien zur Tierleidminderung e.V.
mensch fair tier
Norbert Alzmann
Partei Mensch Umwelt Tierschutz
PETA Deutschland e.V.
Robbenzentrum Föhr
Tasso e.V.
Tierärzte für Tiere
Tierärzte für verantwortbare Landwirtschaft e.V.
Tierhuus Insel Föhr e.V.
Verein für Tierrechte e.V.
Vier Pfoten

Keine Versorgung von Fundtieren und Behandlung von kranken Haustieren in der Corona-Krise?

Pressemeldung

Deutscher Tierschutzbund Landestierschutzverband Niedersachsen e.V.

20.03.2020

Keine Versorgung von Fundtieren und Behandlung von kranken Haustieren in der Corona-Krise?

In Zeiten der Corona-Krise ist es selbstverständlich, dass Ärzte, Krankenpfleger, Pflegepersonal, Feuerwehren weiterhin arbeiten. Sie alle – und noch einige Berufsbilder mehr – befinden sich in sogenannten systemrelevanten Berufen.

Aber wie sieht das mit Tierärzten, Tierkliniken und ehren-/hauptamtlichen Tierpflegern in Tierheimen aus?

Beim Thema Tiere stehen vor allem „ernährungssichernde Bereiche“ auf der Liste der systemrelevanten Bereiche. Hierunter würden nach dem aktuellen Stand nur Tierärzte*innen fallen, die für die Betreuung von Nutztieren vorgesehen sind.

Tierheime und ähnliche Einrichtungen bieten in Niedersachsen eine flächendeckende Vorsorge zur amtlichen Verwahrung von Tieren an. Die Behandlung von erkrankten Tiere in Niedersachsen wird durch die niedergelassenen Tierärzte*innen, durch Tierkliniken und die Tierärztliche Hochschule gewährleistet. Ehrenamtliche versorgen z. B. freilebende Hauskatzen und betreuen Taubenschläge.

Seitens des Krisenstabes des Bundes wurde signalisiert, dass die Länder nach Lage die Liste systemrelevanter Bereiche ergänzen können. Der Landestierschutzverband Niedersachsen appelliert an die Landesregierung, die Versorgung und Unterbringung von Haustieren im Rahmen der Corona-Pandemie nicht zu vernachlässigen.

„Die Versorgung, Unterbringung von Tieren und die Behandlung erkrankter/verunfallter Tiere muss auch weiterhin flächendeckend in Niedersachsen sichergestellt werden. Bei Versorgung von Haustieren wäre bei einer eventuellen Ausgangssperre auch an Ausnahmegenehmigungen für Privatpersonen zu denken, die die Betreuung der kontrollierten Futterstellen für freilebende Hauskatzen und der Taubenschläge übernehmen. Dies wäre nach dem derzeitigen Planungsstand beim Fortschreiten der Corona-Pandemie nicht mehr möglich, wenn es zu einer verstärkten Einschränkung der Bewegungsfreiheit kommen sollte“, befürchtet Dieter Ruhnke, Vorsitzender des Landestierschutzverbandes.

Dieter Ruhnke

Vorsitzender

Tierversuchslabor LPT schließen – Demonstration am 08.02.2020 in Hamburg!

Hier ein Aufruf des Landestierschutzverbandes Niedersachsen, den wir natürlich gerne unterstützen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

dem ersten Tierversuchslabor der „Laboratory of Pharmacology and
Toxicology“ (LPT) in Miennebüttel -Niedersachsen- wurde die
Betriebserlaubnis entzogen.
Aber das reicht uns nicht, weil der Betreiber des LPT Mienenbüttel
die anderen beiden Tierversuchslabore des Unternehmens in
Hamburg-Neugraben und in Wankendorf (Landkreis Plön) noch weiter betreiben darf.

Aus diesem Grund wird für Samstag den 08.02.2020 zu einer
Demonstration aufgerufen:

Tierversuchslabor LPT schließen! Sofort schließen für immer!

Uhrzeit: 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Wo: Hamburg Rathausplatz

Verschiedene Reden sowie eine Podiumsdiskussion sind demnach in der Zeit von 13 bis 17 Uhr geplant.

„Wir wollen vor den Hamburger Wahlen nochmals laut werden und der Hamburger aber auch der Schleswig Holsteiner Politik mitteilen, dass wir uns gegen Tierversuche und das LPT Tierversuchslabor stellen.

Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von lpt-termine.de zu laden.

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Wir hoffen auf rege Unterstützung aus Niedersachsen!
Das Labor in Niedersachsen konnte mit Unterstützung aller
geschlossen werden, nun müssen wir auch aus Niedersachsen heraus die Forderung zur Schließung der verbliebenen Labore in Hamburg und Wankendorf unterstützen.

 

Wölfe in Niedersachsen = Landespolitik ist hilflos und überfordert

Deutscher Tierschutzbund Landestierschutzverband Niedersachsen e.V.

22.12.2019

Wölfe in Niedersachsen = Landespolitik ist hilflos und überfordert

Der Bundestag hat es beschlossen: Künftig soll der Abschuss von Wölfen in Deutschland erleichtert werden. Die dafür notwendige Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes wurde am 19.12.2019 durch den Bundestag verabschiedet.

Aus Sicht des Landestierschutzverbandes hat die Politik mit dieser Entscheidung den Bezug zum Habitat Deutschland verloren. Fällt ein Tier durch arttypisches Verhalten auf und verursacht vermeintliche Schäden, heißt die politische Lösung: Tötung.

„Seit Rückkehr des Wolfes hat es die Politik komplett versäumt, Naturschutzinteressen durch Dialog, Information, Weiterbildung und Unterstützung in Einklang zu bringen. Diese Tiertötungen haben einen reinen monetären Ansatz, ohne sich mit den tatsächlichen wildtierbiologischen Grundsätzen und deren Ursache – Fehlentwicklungen, die durch das Handeln den Menschen herbeigeführt wurden – zu befassen“, erklärt Dieter Ruhnke, Vorsitzender des Landestierschutzverbandes Niedersachsen.

Die geplanten Änderungen sind tiefgreifend und für Tierschützer nicht nachvollziehbar:

• Es darf nun jeder Wolf eines Rudels geschossen werden, bis die Schäden in einer Region aufhören, ohne dass es überhaupt klar ist, welches Tier des Rudels die Schäden verursacht. Es darf so lange getötet werden, bis die Attacken aufhören – im Zweifel soll das gesamte Rudel getötet werden!

• In Niedersachsen will Olaf Lies (SPD) dazu den Hobbyjägern durch eine Allgemeinverfügung den Abschuss von Wölfen erlauben und mit dieser Verfügung die Hobbyjäger gleichzeitig vor strafrechtlicher Verfolgung freistellen, wenn versehentlich ein falscher Wolf geschossen wird. Es hat den Anschein, dass quasi durch die Hintertürmehr Wölfe getötet werden sollen. Durch diese beabsichtigte „Generalvollmacht“ wird der Schutzstatus des Wolfes indirekt aufgehoben!

• Die Gesetzesänderung und somit auch die beabsichtigte Verfügung verstößt gegen EU-rechtliche Bestimmungen und wird vsl. ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland nach sich ziehen.

Die Tötung ist kein Ersatz für Herdenschutzmaßnahmen und somit keine Lösung. Auch in der Gesetzesänderung wird gefordert, den Einsatz von zumutbaren Herdenschutzmaßnahmen zu prüfen, bevor aufgrund ernster wirtschaftlicher Schäden der Abschuss eines Wolfes beantragt werden kann.

Die Auswirkungen durch die beabsichtigte Hobbyjagd sind völlig unklar. Es ist nicht auszuschließen, dass Nutztierrisse sogar zunehmen, wenn die Rudelstruktur und damit einhergehend die Reviere zerstört werden, fremde Wölfe einwandern oder junge Wölfe ohne Elterntiere jagen müssten. Die dadurch entstehenden negativen Auswirkungen waren in Niedersachsen beim Cuxhavener Rudel zu beobachten, dessen Elterntiere illegal getötet wurden.

Im Tierschutzgesetz wird der ethische Tierschutz und der Lebensschutz gestärkt. Ein Eingriff in das Leben des Tieres ist nur im Rahmen des vitalen Erhaltungsinteresses des Menschen erlaubt. Reine wirtschaftliche Gründe wurden vom Gesetzgeber und mittlerweile höchstrichterlich ausgeklammert. Die geplanten Gesetzesänderungen und die beabsichtigte Verfügung von Olaf Lies sprechen eine andere Sprache.

Dieter Ruhnke

Vorsitzender