Archiv der Kategorie: Tierschutzverein Bunte Kuh e.V.

Meldungen und Infos vom Tierschutzverein Bunte Kuh e.V.

Tiertransporte aus Aurich nach Marokko

Pressemeldung Deutscher Tierschutzbund
12.05.2021
Erlass gekippt: Tiertransport nach Marokko findet statt

Tierschutzbund fordert Klöckner zum Handeln auf
Nachdem das Verwaltungsgericht in Oldenburg am Montagabend entschied, dass ein Transport von rund 300 Rindern nach Marokko nun doch abgefertigt werden muss, fordert der Deutsche Tierschutzbund Bundeslandwirtschaftsministerium Julia Klöckner zum sofortigen Handeln auf. Nach einem Appell des Tierschutzbundes und seiner Landesverbände in Niedersachsen und Bayern untersagte die niedersächsische Agrarministerin Barbara Otte-Kinast den Transport zunächst per Erlass. Das Verwaltungsgericht jedoch gab der Klage des Transportunternehmens statt. Der Landkreis Aurich muss den Transport abfertigen.
Dass das Gericht den Erlass kippte, kam für die Tierschützer nicht unerwartet. Denn in allen vorhergehenden Gerichtsentscheidungen wurde darauf hingewiesen, dass eine allgemeine Erlassregelung – wie in auch in diesem Fall – mit einer abstrakten Gefährdung für die Tiere keinen Grund darstellt, die Abfertigung zu verweigern. Stets wurde die Prüfung der konkreten Gefährdung der Tiere im Einzelfall eingefordert. „Auch steht Frau Otte-Kinast keine Kompetenz zu, Änderungen und Regelungen zu treffen, die dem Bund vorbehalten sind“, sagt Dieter Ruhnke, Vorsitzender des Landestierschutzverbands Niedersachsen. Das habe auch das Ministerium in Hannover gewusst. „Durch den Erlass konnte man dem öffentlichen Druck ausweichen. Nun schlägt man die Hände über dem Kopf zusammen und ruft: Wie konnte das passieren?“ Hinzu kommt, das Otte-Kinast sich im Bundesrat am 12. Februar 2021 gegen die Aufforderung an die Bundesregierung auf ein generelles Verbot von Tiertransporten in bestimmte Drittländer hinzuwirken und die Transportdauer auf maximal acht Stunden zu begrenzen ausgesprochen und dagegen gestimmt hat. „Dies stellt den gekippten Erlass ad absurdum“, so Ruhnke.
„Alle, die sich für ein Ende der tierquälerischen Transporte stark gemacht haben, müssen wieder einmal machtlos zusehen, wie man hunderte Tiere in Leid und Tod schickt. Die Zuchtverbände und Transportunternehmen hingegen, die ganz gezielt Gesetzeslücken und die fehlerbehaftete Abfertigungspraxis nutzen, lachen sich vermutlich ins Fäustchen“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Die Händler nehmen Tierleid billigend in Kauf, sind gewissenlos und profitgierig. Die Bundesregierung muss ihnen einen Riegel vorschieben! Es braucht ein generelles Verbot von Tiertransporten in bestimmte Drittländer – das muss Bundesministerien Julia Klöckner jetzt in Angriff nehmen. Sie darf die Länder nicht länger allein lassen und ihnen die Verantwortung zuschieben. Klöckner muss außerdem die EU-Kommission noch stärker in die Pflicht nehmen, damit diese endlich ein EU-weites Verbot umsetzt.“

Rind im Tiertransport
Copyright: M. Karremann / Deutscher Tierschutzbund e.V.

Tierversuchslabor LPT schließen – Demonstration am 08.02.2020 in Hamburg!

Hier ein Aufruf des Landestierschutzverbandes Niedersachsen, den wir natürlich gerne unterstützen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

dem ersten Tierversuchslabor der „Laboratory of Pharmacology and
Toxicology“ (LPT) in Miennebüttel -Niedersachsen- wurde die
Betriebserlaubnis entzogen.
Aber das reicht uns nicht, weil der Betreiber des LPT Mienenbüttel
die anderen beiden Tierversuchslabore des Unternehmens in
Hamburg-Neugraben und in Wankendorf (Landkreis Plön) noch weiter betreiben darf.

Aus diesem Grund wird für Samstag den 08.02.2020 zu einer
Demonstration aufgerufen:

Tierversuchslabor LPT schließen! Sofort schließen für immer!

Uhrzeit: 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Wo: Hamburg Rathausplatz

Verschiedene Reden sowie eine Podiumsdiskussion sind demnach in der Zeit von 13 bis 17 Uhr geplant.

„Wir wollen vor den Hamburger Wahlen nochmals laut werden und der Hamburger aber auch der Schleswig Holsteiner Politik mitteilen, dass wir uns gegen Tierversuche und das LPT Tierversuchslabor stellen.

Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von lpt-termine.de zu laden.

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Wir hoffen auf rege Unterstützung aus Niedersachsen!
Das Labor in Niedersachsen konnte mit Unterstützung aller
geschlossen werden, nun müssen wir auch aus Niedersachsen heraus die Forderung zur Schließung der verbliebenen Labore in Hamburg und Wankendorf unterstützen.

 

Wölfe in Niedersachsen = Landespolitik ist hilflos und überfordert

Deutscher Tierschutzbund Landestierschutzverband Niedersachsen e.V.

22.12.2019

Wölfe in Niedersachsen = Landespolitik ist hilflos und überfordert

Der Bundestag hat es beschlossen: Künftig soll der Abschuss von Wölfen in Deutschland erleichtert werden. Die dafür notwendige Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes wurde am 19.12.2019 durch den Bundestag verabschiedet.

Aus Sicht des Landestierschutzverbandes hat die Politik mit dieser Entscheidung den Bezug zum Habitat Deutschland verloren. Fällt ein Tier durch arttypisches Verhalten auf und verursacht vermeintliche Schäden, heißt die politische Lösung: Tötung.

„Seit Rückkehr des Wolfes hat es die Politik komplett versäumt, Naturschutzinteressen durch Dialog, Information, Weiterbildung und Unterstützung in Einklang zu bringen. Diese Tiertötungen haben einen reinen monetären Ansatz, ohne sich mit den tatsächlichen wildtierbiologischen Grundsätzen und deren Ursache – Fehlentwicklungen, die durch das Handeln den Menschen herbeigeführt wurden – zu befassen“, erklärt Dieter Ruhnke, Vorsitzender des Landestierschutzverbandes Niedersachsen.

Die geplanten Änderungen sind tiefgreifend und für Tierschützer nicht nachvollziehbar:

• Es darf nun jeder Wolf eines Rudels geschossen werden, bis die Schäden in einer Region aufhören, ohne dass es überhaupt klar ist, welches Tier des Rudels die Schäden verursacht. Es darf so lange getötet werden, bis die Attacken aufhören – im Zweifel soll das gesamte Rudel getötet werden!

• In Niedersachsen will Olaf Lies (SPD) dazu den Hobbyjägern durch eine Allgemeinverfügung den Abschuss von Wölfen erlauben und mit dieser Verfügung die Hobbyjäger gleichzeitig vor strafrechtlicher Verfolgung freistellen, wenn versehentlich ein falscher Wolf geschossen wird. Es hat den Anschein, dass quasi durch die Hintertürmehr Wölfe getötet werden sollen. Durch diese beabsichtigte „Generalvollmacht“ wird der Schutzstatus des Wolfes indirekt aufgehoben!

• Die Gesetzesänderung und somit auch die beabsichtigte Verfügung verstößt gegen EU-rechtliche Bestimmungen und wird vsl. ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland nach sich ziehen.

Die Tötung ist kein Ersatz für Herdenschutzmaßnahmen und somit keine Lösung. Auch in der Gesetzesänderung wird gefordert, den Einsatz von zumutbaren Herdenschutzmaßnahmen zu prüfen, bevor aufgrund ernster wirtschaftlicher Schäden der Abschuss eines Wolfes beantragt werden kann.

Die Auswirkungen durch die beabsichtigte Hobbyjagd sind völlig unklar. Es ist nicht auszuschließen, dass Nutztierrisse sogar zunehmen, wenn die Rudelstruktur und damit einhergehend die Reviere zerstört werden, fremde Wölfe einwandern oder junge Wölfe ohne Elterntiere jagen müssten. Die dadurch entstehenden negativen Auswirkungen waren in Niedersachsen beim Cuxhavener Rudel zu beobachten, dessen Elterntiere illegal getötet wurden.

Im Tierschutzgesetz wird der ethische Tierschutz und der Lebensschutz gestärkt. Ein Eingriff in das Leben des Tieres ist nur im Rahmen des vitalen Erhaltungsinteresses des Menschen erlaubt. Reine wirtschaftliche Gründe wurden vom Gesetzgeber und mittlerweile höchstrichterlich ausgeklammert. Die geplanten Gesetzesänderungen und die beabsichtigte Verfügung von Olaf Lies sprechen eine andere Sprache.

Dieter Ruhnke

Vorsitzender