Archiv der Kategorie: Grosstiere
Deutscher Tierschutzbund droht Klöckner mit Strafanzeige
Pressemeldung
14.01.2020
Deutscher Tierschutzbund droht Klöckner mit Strafanzeige
Der Deutsche Tierschutzbund droht Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner mit einer Strafanzeige wegen des Verdachts auf Meineid und Tierquälerei – sollte die von ihr vorgelegte Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, speziell zur Haltung von Sauen in Kastenständen, in Kraft treten. Der Verordnungsentwurf bedeutet eine Verschlechterung für die Tiere und verstößt damit gegen das Staatsziel Tierschutz und somit gegen das Grundgesetz. Der Deutsche Tierschutzbund hat die Mitglieder des Agrarausschusses aufgefordert, bei ihrer Sitzung am 27. Januar dem Entwurf die Zustimmung zu verweigern.
„Mit der Verschlechterung der Sauenhaltung droht nach der Verlängerung der betäubungslosen Ferkelkastration der nächste Angriff auf den Tierschutz – und geht in seiner Reichweite sogar noch darüber hinaus. Erstmals wird nach einer höchstrichterlichen Entscheidung eine Formulierung, die dem Schutz der Tiere gilt, bewusst gestrichen. Wenn eine Bundesregierung den Tierschutz so offen attackiert und dabei das Grundgesetz verletzt, sind wir an einen Punkt gelangt, an dem wir Konsequenzen ziehen müssen. Versagen die Regierungsparteien CDU, CSU und SPD als Legislative und bleibt auch die Exekutive tatenlos, müssen wir die uns zur Verfügung stehenden Mittel der Judikative nutzen. Wir haben lange genug gewarnt“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Hinzu kommt, dass in der Tierschutzpolitik der Bundesregierung derzeit nur Stillstand oder Rückschritt zu erkennen sind. Das trifft den Bereich der landwirtschaftlichen Tierhaltung im Besonderen: Die Rücknahme des Verbots der betäubungslosen Ferkelkastration in 2018, das immer noch nicht ordnungsrechtlich gesetzte Datum für ein Ende der Kükentötung und das unzureichende, als freiwillig geplante staatliche Tierwohllabel sind nur einige aktuelle Beispiele.
„Mit ihrem Amtsantritt hat Klöckner geschworen, das Grundgesetz zu wahren, das sie mit dem Verordnungsentwurf zur Sauenhaltung wissentlich verletzt. Wenn die Verordnung wirklich kommt, müssen wir von einem Meineid ausgehen – und von gesetzlich legitimierter Tierquälerei“, so Schröder. „Die Anzeige ist formuliert, wir sind bereit, den Schritt zu gehen. Wir setzen aber darauf, dass auch Julia Klöckner ihre Fehler erkennt und einen neuen Verordnungsentwurf vorlegt, der dem Staatsziel Tierschutz und dem Tierschutzgesetz Rechnung trägt. Die Beratungen der Länder sind in der entscheidenden Phase, es wäre noch Zeit für eine Kurskorrektur.“
Hintergrund zum Kastenstand und der Strafanzeige:
Derzeit gibt die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung vor, dass Kastenstände so beschaffen sein müssen, dass sich die Sauen nicht verletzen und sie ungehindert aufstehen, sich hinlegen sowie den Kopf und in Seitenlange die Gliedmaßen austrecken können. Gemäß Urteil des Oberverwaltungsgerichts Magdeburg aus 2015 erfüllen Kastenstände dies nur, wenn sie mindestens so breit sind wie das Tier hoch – oder wenn die Sau ihre Gliedmaßen ohne Behinderung in benachbarte, leer stehende Kastenstände strecken kann. Das Bundesverwaltungsgericht wies eine Revision des Urteils zurück und stellte klar, dass die genannten Anforderungen für jeden Kastenstand und jedes einzeln gehaltene Schwein gelten. Eine Übergangsfrist ist nicht vorgesehen. Dennoch sind die alten, tierschutzwidrigen Kastenstände bis heute gang und gäbe. Nun will Klöckner den Passus, dass die Tiere ihre Gliedmaßen ausstrecken können müssen, streichen und damit das Gesetz den bestehenden Verhältnissen anpassen. Aus Tierschutzsicht eine Kapitulation vor den wirtschaftlichen Interessen der Branche.

Offener Brief zu Lebendtiertransporten an Frau Klöckner
Beistellpferd gesucht
PM zur Änderung der Nutztierhaltungsverordnung für die Haltung von Schweinen in Kastenständen
Pressemitteilung
Deutscher Tierschutzbund LANDESTIERSCHUTZVERBAND Niedersachsen e.V.
14.06.2019
Kräfte bündeln – landwirtschaftlich genutzte Tiere, wir sind in der
Verantwortung
ist ein Zusammenschluss nachstehender Tierschutzorganisationen:
Ärzte gegen Massentierhaltung + Aktion Kirche und Tiere e. V. + Animals International + Animal Welfare Foundation e. V. + Bürgerinitiative Lahstedt-Ilsede für Tier, Mensch und Umwelt + Bundesverband Tierschutz e. V. + Bund gegen Missbrauch der Tiere e. V. + Bündnis Bayrischer Tierrechtsorganisationen + Deutsche juristische Gesellschaft für
Tierschutzrecht e. V. + Deutsches Tierschutzbüro e.V. + Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz + Förderverein des Peter-Singer-Preises für Strategien zur Tierleidminderung e. V. + Foodwatch e. V. + LANDESTIERSCHUTZVERBAND NIEDERSACHSEN E. V. +
Landestierschutzverband Nordrhein-Westfalen e.V. + mensch fair tier + NABU Landesverband Niedersachsen + Partei Mensch Umwelt Tierschutz + PETA Deutschland e.V. + PROVIEH e. V. + Robbenzentrum Föhr + Tierärzte für verantwortbare Landwirtschaft e. V. + VIER PFOTEN – Stiftung für Tierschutz
Tiere sind empfindsame Lebewesen und keine Sachen oder
Produktionsmittel. Sie können wie wir Schmerzen, Angst, Hunger, Durst fühlen. Sie haben daher ein Recht auf Leben in Würde und
Unversehrtheit.
Artikel 20a GG weist die Verpflichtung, die natürlichen
Lebensgrundlagen und die Tiere durch Gesetzgebung und Rechtsprechung zu schützen, als Staatsziel aus. Diese Verantwortung nehmen wir sehr ernst. Uns eint die grundsätzliche Überzeugung, dass Menschen verpflichtet sind, Tiere als fühlende und soziale Lebewesen anzuerkennen und ihnen ein art- und verhaltensgerechtes Dasein zu gewährleisten.
Entgegen seiner Verpflichtung schützt der Staat die landwirtschaftlich
genutzten Tiere jedoch NICHT!
Vielmehr bedient er die ökonomischen Interessen der Tiernutzer. Der Staat setzt das Tierschutzgesetz nicht um, sondern konterkariert es auf dem Verordnungsweg. Damit sich dieses undemokratische und auch unethische Vorgehen endlich ändert, bündeln wir unsere Kräfte und setzen uns in öffentlichkeitswirksamen gemeinsamen Projekten und
Aktionen für ein Ende der von der Mehrheit der Bevölkerung nicht
gewollten Tierausbeutung ein.
Auf Grundlage dieser gemeinsamen Erklärung nehmen 17 der beteiligten Organisationen Stellung zur beabsichtigte Änderung der
NutztierhaltungsVO für die Kastenstandhaltung. Diese haben wir als Anhang beigefügt.
Schlachthof in Stade: Massive Verstöße gegen den Tierschutz Bereits der vierte Fall innerhalb weniger Monate in Niedersachsen
Pressemitteilung
Deutscher Tierschutzbund Landestierschutzverband Niedersachsen e.V.
03.04.2019
Schlachthof in Stade: Massive Verstöße gegen den Tierschutz Bereits der vierte Fall innerhalb weniger Monate in Niedersachsen
Während der heutigen Sitzung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft u. Verbraucherschutz im niedersächsischen Landtag wurde bekannt, dass im Landkreis Stade ein Schlachthof offenbar schwere Verstöße gegen das Tierschutzrecht begangen hat. So wurden Rinder und Milchkühe, die aufgrund der körperlichen Verfassung nicht mehr in der Lage gewesen sein sollen selber zu laufen, durch die Tierhalter trotzdem an einem Schlachtbetrieb im Landkreis Stade verkauft. „So kranke Tiere dürfen gar nicht mehr transportiert werden“, erklärt Dieter Ruhnke, Vorsitzender des Landestierschutzverbandes Niedersachsen. Die Tiere sollen auf grausame Art und Weise bei lebendigen Leib mit Seilwinden auf die Transporter gezogen und am Schlachtbetrieb auf dem Transportfahrzeug getötet worden sein.
Wieder wurden die Taten durch eine Tierschutzorganisation (SOKO Tierschutz e.V.) festgestellt und offenbart das gesamte Vollzugsdefizit in Niedersachsen.
„Jetzt ist es spätestens an der Zeit, dass man die Stärkung der Tierschutzkontrollen in Niedersachsen auf den Weg bringt. Ministerin Otte-Kinast ist mit ihrem Ministerium als obere Tierschutzbehörde gefordert dafür Sorge zu tragen, das die erforderlichen Ressourcen durch die Landkreise bereitgestellt werden, um die gesetzlichen Kontrollaufgaben wahrzunehmen. Nur mit einer freiwilligen Vereinbarung zur Videoüberwachung ist es nicht getan,“ so Ruhnke.
Aus Sicht des Landesverbandes wurden wieder einmal aus Profitgier Tiere gequält. „Die betroffenen Tiere wurden – bis sie quasi nicht mehr stehen konnten – ausgebeutet und offenbar auf grausame Art und Weise entsorgt. Ihre Leistung, die sie gegenüber dem Tierhalter erbracht haben, wurde nicht wertgeschätzt. Tiere haben keinen Preis, sie haben einen Wert!“
Dieser Umgang mit Lebewesen, ist unter anderem auch auf die geringen Kontrollintervalle der Tierschutzbehörden zurückzuführen. Je Betrieb liegt eine Kontrolle zwischen 2,6 Jahren und 48,1 Jahren!
Ruhnke: „Bereits im letzten Jahr wurde die Ministerin vom Bundeslandwirtschaftsministerium angemahnt, den Vollzug in Niedersachsen zu stärken. Anstatt unhaltbare oder sogar rechtswidrige Zustände in der privaten sowie landwirtschaftlichen Tierhaltung abzustellen, lamentiert Otte-Kinast lieber darüber, dass das Verhalten der betroffenen Tierhalter unerklärlich und dass Verhalten der Schlachthofmitarbeiter nicht zu akzeptieren ist. Wir sind in Niedersachsen bei den Tierschutzkontrollen noch keinen Schritt weitergekommen. Was muss denn noch passieren?“
Dieter Ruhnke
Vorsitzender

Ministerin Otte-Kinast fällt Landkreisen in Schleswig-Holstein beim Exportstopp für Tiertransporte in den Rücken
Pressemitteilung Deutscher Tierschutzbund Landestierschutzverband Niedersachsen e.V.
23.02.2019
Ministerin Otte-Kinast fällt Landkreisen in Schleswig-Holstein beim Exportstopp für Tiertransporte in den Rücken
Wie über das Redaktionsnetzwerk Deutschland bekannt wurde, umgehen Tierhalter aus den Landkreisen in Schleswig-Holstein den Exportstopp für Tiertransporte in außereuropäische Staaten. In Rendsburg-Eckernförde wurde ein Ausfuhrverbot von Rindern aus Schleswig Holstein in 13 Staaten mit zweifelhaften Tierwohl-Standards verhängt. Doch einige Tierhalten umgehen dieses Verbot, in dem sie ihre Tiere nach Niedersachsen transportieren. Hier werden die Tiere gesammelt und dann – nach Genehmigung der niedersächsischen Landkreise – genau in die Staaten transportiert, für die in Schleswig-Holstein ein Exportverbot erlassen wurde. Tiere werden jenseits der EU-Außengrenzen oft unter extremsten Bedingungen transportiert und geschlachtet. Tierschutzbestimmungen in den Zielländern sind oft unzureichend oder gar nicht vorhanden. Der Europäische Gerichtshof hatte bereits im Jahr 2015 entschieden, dass das Wohl der Tiere bis zum letzten Zielort sichergestellt sein muss, auch wenn dieser außerhalb der EU-Grenzen liegt. „Die Vorschriften werden bei Langstreckentransporten systematisch missachtet,“ so Dieter Ruhnke Vorsitzender des Landestierschutzverbandes. „Bereits im letzten Jahr wurde die Ministerin vom Bundeslandwirtschaftsministerium angemahnt, den Vollzug in Niedersachsen zu stärken. Stattdessen schwächt OtteKinast den Vollzug auch noch in den Nachbarländern und sorgt dafür, dass die betroffenen Tiere noch länger tierschutzwidrigen Umständen ausgesetzt sind,“ betont Ruhnke. Eine juristische Beurteilung kommt zu dem Ergebnis, dass sich Tierärzte in Deutschland der Mittäterschaft der Tierquälerei schuldig machen, wenn sie die Tiertransporte trotzdem abfertigen. Vor diesem Hintergrund ist es an der Zeit, dass die zuständige Ministerin, Frau Otte-Kinast, endlich handelt und die Transporte stoppt. Das Ministerium wird durch den Landestierschutzverband Niedersachsen aufgefordert, nicht nur die Abfertigung von Tiertransporten mit Tieren aus anderen Bundesländern, sondern auch die Genehmigung von Tiertransporten über die EUAußengrenzen zu unterbinden.
Dieter Ruhnke
Vorsitzender
Tierschutzkontrollsystem versagt: Schockierende Zustände in einem Schlachthof
Pressemitteilung Deutscher Tierschutzbund Landestierschutzverband Niedersachsen e.V. 18.10.2018
Tierschutzkontrollsystem versagt: Schockierende Zustände in einem Schlachthof
Der Landkreis Osnabrück hat einen Schlachthof in Bad Iburg stillgelegt. Der Verdacht: Es soll dort massive Verstöße gegen das Tierschutz- und Fleischhygienerecht geben. Die Tierschutzorganisation „SOKO Tierschutz“ hatte Filmaufnahmen der Zeitschrift „Stern“ und auch dem Landkreis sowie dem Landwirtschaftsministerium zugespielt.
Aus Sicht des Landestierschutzverbandes Niedersachsen wurden Tiere in unbeschreiblicher Weise gequält und getötet und die zuständigen Behörden haben die Augen davor verschlossen. Und das, obwohl beauftragte Tierärzte des Landkreises in den Schlachthöfen vor Ort waren. Wieder hatte eine Tierschutzorganisation und nicht die verantwortliche Behörde auf die strafbaren Handlungen in Umgang mit Tieren die entsprechenden Hinweise geliefert. Das gesamte Kontrollsystem von der Beladung, über den Transport bis zur Anlieferung hat komplett versagt.
Aufgrund der gelieferten Informationen und Beweismittel der „SOKO Tierschutz“, wurde die Strafverfolgung eingeleitet. Diesmal war keine Rede davon, wie von der Ministerin OtteKinast noch im Mai diesen Jahres gefordert, Tierschutzorganisationen die Gemeinnützigkeit zu entziehen, weil diese in landwirtschaftlichen Betrieben Tierquälereien festgestellt hatten.
„Es ist ja auch der eigene Verantwortungsbereich betroffen und die vorliegenden Informationen und Bilder sind so eindringlich, dass die Ermittlungsbehörden schnell eingeschaltet wurden, weil man nicht selber im Focus des Vollzugsdefizites geraten wollte, “ so Dieter Ruhnke, Vorsitzender des Landestierschutzverbandes.
Ruhnke betont weiter: „Jetzt ist es spätestens an der Zeit, dass eine Verstärkung der Tierschutzkontrollen vorgenommen werden muss – und zwar bei der Haltung und bei der Schlachtung. Jetzt müsste auch gleich die Amtsträgerhaftung bei den Landräten geprüft werden, d. h. stellen sie ihren Veterinärämtern die erforderlichen Ressourcen zur Verfügung, um die gesetzlichen Kontrollaufgaben umfassend durchzuführen? Der jetzt betroffene Landrat kann sich nicht mit der Schließung des Schlachthofes aus der Affäre ziehen.“
Neben den festgestellten Verfehlungen werden ca. 80 Millionen Tiere in deutschen Schlachthöfen lebendig verbrüht oder zerteilt, weil die vorgeschriebene vorherige Betäubung nicht gewirkt hat bzw. falsch durchgeführt wurde. Hierbei erleiden die Tiere schwerste Qualen.
„Wir sehen es als zwingende Aufgabe des Gesetzgebers an, durch verstärket Kontrollen sicherzustellen, dass alle „Schlachttiere“ ohne schwere und vermeidbare Qualen getötet werden“, so Dieter Ruhnke.
Videoüberwachung in Schlachthöfen, die im Falle von Verfehlungen die sofortige Einleitung erforderlicher Maßnahmen gewährleistet, könnte aus Sicht des Landestierschutzverbandes ein geeignetes Mittel sein, die Einhaltung tierschutzrechtlicher Anforderungen zu verbessern.
Dieter Ruhnke Vorsitzender
CDU, CSU UND SPD WOLLEN DAS BETÄUBUNGSLOSE KASTRIEREN VON FERKELN WEITERE ZWEI JAHRE FORTSETZEN – „ES SIND DOCH NUR TIERE“
PRESSEmeldung
Deutscher Tierschutzbund Landestierschutzverband Niedersachsen e.V.
02.10.2018
CDU, CSU UND SPD WOLLEN DAS BETÄUBUNGSLOSE KASTRIEREN VON FERKELN
WEITERE ZWEI JAHRE FORTSETZEN – „ES SIND DOCH NUR TIERE“
Der Koalitionsausschuss der Regierungsparteien hat beschlossen, das Verbot der Kastration von Ferkeln ohne Betäubung um zwei Jahre zu verschieben – das ist ein Verrat an den Ferkeln und an dem Staatsziel Tierschutz.
Das Handeln der Regierungsparteien ist beschämend und zwar gleich auf zwei Ebenen: Die grausamen Tiertransporte in „Nicht EU Staaten“ werden weiter zugelassen und man setzt sich über die eigene Gesetzgebung zur Ferkelkastration hinweg. „Das spiegelt die gesamte Überheblichkeit gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern wieder, die von jeglicher Ethik und Moral losgelöst ist und das Grundgesetz mit Füßen tritt“, so Dieter Ruhnke, Vorsitzender des
Landestierschutzverbandes.
Die Entscheidung der Regierungskoalition ist weder sachlich noch
fachlich begründet. Hier wird die Bundesministerin Klöckner, durch den Bauerverband vor den Karren gespannt, um einen tierschutzgerechten Umgang mit den Ferkeln zu verhindern.
Das Thema Ferkelkastration zieht sich bereits viele Jahre hin:
* Bereits 2006 wurde – mit der Änderung des Tierschutzgesetzes –
die tierquälerische, betäubungslose Kastration diskutiert.
* Im Jahr 2008 hat sich die gesamte „Schweinbranche“ mit der
„Düsseldorfer Erklärung“ für den Ausstieg aus der
betäubungslosen Ferkelkastration ausgesprochen. Auch wurde damals durch die EU eine Richtlinie zur Schweinhaltung verabschiedet, in der auch Maßnahmen zum Ausstieg aus der betäubungslosen Ferkelkastration eingefordert wurden.
* 2010 wurde mit der „Brüsseler Erklärung“ der Ausstieg aus der
betäubungslosen Ferkelkastration ab dem 01.01.2018 ausgeplant. Diese Erklärung hat auch der Deutsche Bauerverband unterschrieben!
* In 2013 erfolgte dann die Änderung des Tierschutzgesetzes mit dem Verbot der betäubungslosen Kastration und einer Übergangsfrist bis zum 01.01.2019.
„Wer hier von fehlender Zeit für die Umstellung spricht, dem fehlt
jede Glaubwürdigkeit und jeder Respekt vor dem Gesetz. In Summe ist das Thema seit 12 Jahren im Gespräch. Es war mehr als genug Zeit, die Umstellung vorzubereiten und umzusetzen. Dies haben eine Vielzahl von Betrieben bewiesen, die bereits ab 2008 „Pionierarbeit“ geleistet und die zur Verfügung stehenden Alternativen erprobt und zur Praxistauglichkeit geführt haben. „Die Alternativen wie die Ebermast, die Impfung gegen den Ebergeruch und die Kastration unter Vollnarkose mit schmerzausschaltenden Mitteln haben sich bewährt“, so Dieter Ruhnke.
Die geforderte Fristverlängerung stellt eine Fortsetzung der
Tierquälerei mit Beihilfe der Regierungskoalition dar. Eigentlich wird immer wieder propagiert, dass man das Vertrauen der Wähler
zurückgewinnen muss. „Wie soll Vertrauen in den Gesetzgeber mit
seinen handelnden Personen aufgebaut werden. Es werden – wenn sie einem nicht gefallen – bereits getroffene gesetzliche Entscheidungen übergangen“, so Ruhnke. „Statt die Tierhaltung in Deutschland positiv zu entwickeln, klammert man sich an die Produktion von Billigfleisch. Wie sagte Angela Merkel einmal: Es sind doch nur Tiere“.
Dieter Ruhnke
Vorsitzender
Tierquälerei bei Tiertransporten!
Gemeinsame Presseerklärung aller Tierschutzbeauftragten der Bundesländer
zum Welttierschutztag am 4. Oktober 2018
Tierquälerei bei Tiertransporten!
Allein in den drei Monaten Juli/August 2017 und Juli 2018 wurden nachweislich 210 Langzeittransporte aus Deutschland über die bulgarisch- türkische Grenze in Länder außerhalb der EU genehmigt und abgefertigt, obwohl die zulässigen Transporttemperaturen von 30 Grad vorhersehbar überschritten wurden. Bei diesen Transporten kam es durch Überhitzungen zu schweren Tierquälereien, zu denen die abfertigenden TierärztInnen Beihilfe geleistet haben. Die zuständigen Ministerien müssen zukünftig dafür Sorge tragen, dass keine Tiertransporte abgefertigt werden, wenn auf der Transportstrecke voraussehbar Außentemperaturen von 30 Grad Celsius oder mehr zu erwarten sind.
Im oben beschriebenen Zeitraum wurden knapp 7500 Rindern, die in heißen Transportfahrzeugen untergebracht waren, länger anhaltende erhebliche Leiden zugefügt. Bei mindestens 186 von insgesamt 210 Transporten wurden während des Transportes im Innenraum Temperaturen von weit über 30 bis zu 49 Grad Celsius gemessen. Nur bei 26 der 210 Transporten lag die Temperatur bei 30° Grad oder darunter. Die Transporter haben in der Regel keine Klimaanlage, womit bereits bei Abfertigung damit zu rechnen ist, dass die Rinder erheblichen Leiden ausgesetzt sein werden. Nach deutschem Strafrecht ist eine im Inland begangene Beihilfe an einer im Ausland stattfindenden Tierquälerei auch dann strafbar, wenn die Tat im Ausland nicht strafbar ist. Wir fordern die zuständigen Ministerien auf, dafür zu sorgen, dass in 2019 keine Transporte abgefertigt werden, wenn auf dem Transport Temperaturen von über 30 Grad zu erwarten sind. Solches Tierleid, wie es in diesem Jahr vorgekommen ist, darf sich nicht wiederholen. Weiterhin lehnen die Tierschutzbeauftragten der Bundesländer Tiertransporte in Drittländer generell ab, wenn die Tiere am Zielort voraussehbar unter tierquälerischen Bedingungen geschlachtet werden.
Bei Rückfragen: Diana Plange, Landestierschutzbeauftragte, Tel. 030 9013 2749