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Tiertransporte aus Aurich nach Marokko

Pressemeldung Deutscher Tierschutzbund
12.05.2021
Erlass gekippt: Tiertransport nach Marokko findet statt

Tierschutzbund fordert Klöckner zum Handeln auf
Nachdem das Verwaltungsgericht in Oldenburg am Montagabend entschied, dass ein Transport von rund 300 Rindern nach Marokko nun doch abgefertigt werden muss, fordert der Deutsche Tierschutzbund Bundeslandwirtschaftsministerium Julia Klöckner zum sofortigen Handeln auf. Nach einem Appell des Tierschutzbundes und seiner Landesverbände in Niedersachsen und Bayern untersagte die niedersächsische Agrarministerin Barbara Otte-Kinast den Transport zunächst per Erlass. Das Verwaltungsgericht jedoch gab der Klage des Transportunternehmens statt. Der Landkreis Aurich muss den Transport abfertigen.
Dass das Gericht den Erlass kippte, kam für die Tierschützer nicht unerwartet. Denn in allen vorhergehenden Gerichtsentscheidungen wurde darauf hingewiesen, dass eine allgemeine Erlassregelung – wie in auch in diesem Fall – mit einer abstrakten Gefährdung für die Tiere keinen Grund darstellt, die Abfertigung zu verweigern. Stets wurde die Prüfung der konkreten Gefährdung der Tiere im Einzelfall eingefordert. „Auch steht Frau Otte-Kinast keine Kompetenz zu, Änderungen und Regelungen zu treffen, die dem Bund vorbehalten sind“, sagt Dieter Ruhnke, Vorsitzender des Landestierschutzverbands Niedersachsen. Das habe auch das Ministerium in Hannover gewusst. „Durch den Erlass konnte man dem öffentlichen Druck ausweichen. Nun schlägt man die Hände über dem Kopf zusammen und ruft: Wie konnte das passieren?“ Hinzu kommt, das Otte-Kinast sich im Bundesrat am 12. Februar 2021 gegen die Aufforderung an die Bundesregierung auf ein generelles Verbot von Tiertransporten in bestimmte Drittländer hinzuwirken und die Transportdauer auf maximal acht Stunden zu begrenzen ausgesprochen und dagegen gestimmt hat. „Dies stellt den gekippten Erlass ad absurdum“, so Ruhnke.
„Alle, die sich für ein Ende der tierquälerischen Transporte stark gemacht haben, müssen wieder einmal machtlos zusehen, wie man hunderte Tiere in Leid und Tod schickt. Die Zuchtverbände und Transportunternehmen hingegen, die ganz gezielt Gesetzeslücken und die fehlerbehaftete Abfertigungspraxis nutzen, lachen sich vermutlich ins Fäustchen“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Die Händler nehmen Tierleid billigend in Kauf, sind gewissenlos und profitgierig. Die Bundesregierung muss ihnen einen Riegel vorschieben! Es braucht ein generelles Verbot von Tiertransporten in bestimmte Drittländer – das muss Bundesministerien Julia Klöckner jetzt in Angriff nehmen. Sie darf die Länder nicht länger allein lassen und ihnen die Verantwortung zuschieben. Klöckner muss außerdem die EU-Kommission noch stärker in die Pflicht nehmen, damit diese endlich ein EU-weites Verbot umsetzt.“

Rind im Tiertransport
Copyright: M. Karremann / Deutscher Tierschutzbund e.V.

Offener Brief: Ausstieg aus der Kastenstandhaltung von Sauen

An
die Ministerien der Bundesländer und die Mitglieder des Bundesrates
 
22. Juni 2020
 
Offener Brief: Ausstieg aus der Kastenstandhaltung von Sauen
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
eine Einigung der Bundesländer zu dem Entwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) für die Siebte Verordnung zur Änderung der Tierschutz-
Nutztierhaltungsverordnung (7. ÄVO) kam bisher nicht zustande.
Es stehen sich folgendePositionen gegenüber: Wirtschaftlichkeit der Ferkelproduktion versus Tierschutzrechts- und Verfassungskonformität der Sauenhaltung.
Wir fordern von Ihnen den Ausstieg aus dieser rechtswidrigen und unwürdigen Haltungsformfür Sauen.
Wie bereits in zahlreichen Stellungnahmen geäußert und in juristischen Expertisen und Gutachten festgestellt wurde, sind die geplanten Regelungen zur Kastenstandhaltung überwiegend tierschutzrechts- und verfassungswidrig.
Bei der Kastenstandhaltung handelt es sich per se um ein rechtswidriges Haltungssystem, da sie gegen das Staatsziel Tierschutz aus Art. 20a des Grundgesetzes (Optimierungsgebot und Nachbesserungspflicht des Staates), gegen § 2 Tierschutzgesetz und gegen europarechtliche Vorgaben (insbes. Richtlinie 2008/120/EG des Rates über Mindestanforderungen für denSchutz von Schweinen und Richtlinie 98/58/EG des Rates vom 20. Juli 1998 über den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere) verstößt. Die Haltung von Sauen im Kastenstand schränkt sämtliche Grundbedürfnisse der Sauen, die in diesen Kastenständen eingepfercht sind, nahezuvollständig ein und fügt den Sauen erhebliche und länger anhaltende Schmerzen, Leiden und Schäden zu.
Darüber hinaus wird die seit 1992 bestehende wesentliche Anforderung an die Kastenstände, dass Sauen in Seitenlage ihre Gliedmaßen ungehindert ausstrecken können müssen, seit Jahrzehnten ganz überwiegend nicht eingehalten, selbst nachdem (höchst-)richterlich bestätigt wurde (OVG Magdeburg, Urt. v. 24.11.2015, Az.: 3 L 386/14; BVerwG, Beschl. v. 08.11.2016, Az.: 3 B 11.16), dass diese Anforderungen umzusetzen sind.
Der zuletzt zur Entscheidung des Bundesrates gestellte „Kompromiss“-Antrag von Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein zur 7. ÄVO vom 19. Mai 2020 sollte schließlich dazu führen, dass die Sauenhalter auch für weitere acht Jahre die rechtswidrige Kastenstandhaltung ohne jegliche Änderung fortführen können.
Es ist nicht nachvollziehbar, wie in der Bundesrepublik Deutschland über Jahrzehnte folgenlos Recht gebrochen werden kann, und die Rechtsverstöße selbst dann nicht verfolgt werden, wenn das zugrundeliegende Recht höchstrichterlich bestätigt wird. Stattdessen wird sich auf eine angeblich fehlende Rechtssicherheit berufen, die jedoch seit 1992 – nämlich in Form einer eindeutigen Verordnungsregelung – besteht. Auch das höchste ethische Gremium der Bundesrepublik Deutschland „Deutscher Ethikrat“ kommt in seiner aktuellen Stellungnahme „Tierwohlachtung – Zum verantwortlichen Umgang mit Nutztieren“ zu dem Schluss, dass „Haltungsbedingungen, die artgerechte Bewegungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten bieten und ein natürliches Sozialverhalten fördern, rechtsverbindlich festzulegen und effektiv zu kontrollieren“ sind. Den Kastenstand lehnt der
Deutsche Ethikrat explizit als „räumliche Enge, die mit Gesundheit und artgerechtem (Sozial-)Verhalten nicht vereinbar ist“, ab.
Demgegenüber steht allein die Wirtschaftlichkeit der Sauenhaltung und Fleischproduktion.
Tatsächlich sind jedoch wirtschaftliche Interessen nicht in der Lage, die mittlerweile jahrzehntelangen und erheblichen Verstöße gegen das Tierschutzrecht zu rechtfertigen.
Während nun Sauen über Jahrzehnte in einer per se rechtswidrigen Art und Weise – und auch noch in doppelt rechtswidriger Weise, da nicht einmal die geltenden Vorschriften umgesetzt wurden – gehalten werden, hat sich der ethische Tierschutz – wie nun auch der Deutsche Ethikrat in genannter Stellungnahme ausführt – in der Gesellschaft etabliert.
Eine Aufrechterhaltung der Kastenstandhaltung ist aus rechtlichen, ethischen und gesellschaftlichen Gründen nicht tragbar. Es handelt sich um ein tierquälerisches und rechtswidriges System, das zudem nicht mehr konsensfähig ist. Endgültige Rechtssicherheit werden die Sauenhalter daher nur erlangen, wenn der Austritt aus der Kastenstandhaltung gesetzlich manifestiert wird. Dass ein Verzicht auf den Kastenstand möglich ist, zeigen letztendlich die Haltungsgegebenheiten in Ländern wie Großbritannien, Norwegen und Schweden, in denen die Kastenstandhaltung verboten ist (https://www.praxis-agrar.de/tier/schweine/kastenstand-fuer-sauen/).
Bis zum In-Kraft-Treten eines solchen Verbots ist geltendes Recht einzuhalten. Das heißt, es muss den Sauen in Kastenständen möglich sein, ihre Gliedmaßen ungehindert auszustrecken.
Dies kann schlicht durch das Freilassen jedes zweiten Kastenstandes erreicht werden.
Wir fordern daher für unsere Mitgeschöpfe:
• die gesetzliche Verankerung des Ausstiegs aus der Kastenstandhaltung
• und bis dahin die konsequente und umgehende Durchsetzung geltenden Rechts ohne weitere rechtswidrige Übergangsfristen, weil bereits praktische Alternativen zur gängigen Stallbesetzung und Umgestaltung des Deckbereiches ohne intensive
bauliche Maßnahmen gegeben sind.
 
Mit freundlichen Grüßen im Namen aller zeichnenden Organisationen
 
Aktion Kirche und Tiere e. V.
Animal Equality Germany e.V.
Ärzte gegen Massentierhaltung n.e.V.
Bürgerinitiative LAHSTEDT-ILSEDE für TIER, MENSCH und UMWELT
Compassion in World Farming
Contra Industriehuhn Wedemark e.V.
Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V.
Deutsche Tier-Lobby
Deutscher Tierschutzbund – Landestierschutzverband Niedersachsen e.V.
Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz
Foodwatch e.V.
Förderverein des Peter-Singer-Preises für Strategien zur Tierleidminderung e.V.
mensch fair tier
Norbert Alzmann
Partei Mensch Umwelt Tierschutz
PETA Deutschland e.V.
Robbenzentrum Föhr
Tasso e.V.
Tierärzte für Tiere
Tierärzte für verantwortbare Landwirtschaft e.V.
Tierhuus Insel Föhr e.V.
Verein für Tierrechte e.V.
Vier Pfoten

Keine Versorgung von Fundtieren und Behandlung von kranken Haustieren in der Corona-Krise?

Pressemeldung

Deutscher Tierschutzbund Landestierschutzverband Niedersachsen e.V.

20.03.2020

Keine Versorgung von Fundtieren und Behandlung von kranken Haustieren in der Corona-Krise?

In Zeiten der Corona-Krise ist es selbstverständlich, dass Ärzte, Krankenpfleger, Pflegepersonal, Feuerwehren weiterhin arbeiten. Sie alle – und noch einige Berufsbilder mehr – befinden sich in sogenannten systemrelevanten Berufen.

Aber wie sieht das mit Tierärzten, Tierkliniken und ehren-/hauptamtlichen Tierpflegern in Tierheimen aus?

Beim Thema Tiere stehen vor allem „ernährungssichernde Bereiche“ auf der Liste der systemrelevanten Bereiche. Hierunter würden nach dem aktuellen Stand nur Tierärzte*innen fallen, die für die Betreuung von Nutztieren vorgesehen sind.

Tierheime und ähnliche Einrichtungen bieten in Niedersachsen eine flächendeckende Vorsorge zur amtlichen Verwahrung von Tieren an. Die Behandlung von erkrankten Tiere in Niedersachsen wird durch die niedergelassenen Tierärzte*innen, durch Tierkliniken und die Tierärztliche Hochschule gewährleistet. Ehrenamtliche versorgen z. B. freilebende Hauskatzen und betreuen Taubenschläge.

Seitens des Krisenstabes des Bundes wurde signalisiert, dass die Länder nach Lage die Liste systemrelevanter Bereiche ergänzen können. Der Landestierschutzverband Niedersachsen appelliert an die Landesregierung, die Versorgung und Unterbringung von Haustieren im Rahmen der Corona-Pandemie nicht zu vernachlässigen.

„Die Versorgung, Unterbringung von Tieren und die Behandlung erkrankter/verunfallter Tiere muss auch weiterhin flächendeckend in Niedersachsen sichergestellt werden. Bei Versorgung von Haustieren wäre bei einer eventuellen Ausgangssperre auch an Ausnahmegenehmigungen für Privatpersonen zu denken, die die Betreuung der kontrollierten Futterstellen für freilebende Hauskatzen und der Taubenschläge übernehmen. Dies wäre nach dem derzeitigen Planungsstand beim Fortschreiten der Corona-Pandemie nicht mehr möglich, wenn es zu einer verstärkten Einschränkung der Bewegungsfreiheit kommen sollte“, befürchtet Dieter Ruhnke, Vorsitzender des Landestierschutzverbandes.

Dieter Ruhnke

Vorsitzender