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Wölfe in Niedersachsen = Landespolitik ist hilflos und überfordert

Deutscher Tierschutzbund Landestierschutzverband Niedersachsen e.V.

22.12.2019

Wölfe in Niedersachsen = Landespolitik ist hilflos und überfordert

Der Bundestag hat es beschlossen: Künftig soll der Abschuss von Wölfen in Deutschland erleichtert werden. Die dafür notwendige Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes wurde am 19.12.2019 durch den Bundestag verabschiedet.

Aus Sicht des Landestierschutzverbandes hat die Politik mit dieser Entscheidung den Bezug zum Habitat Deutschland verloren. Fällt ein Tier durch arttypisches Verhalten auf und verursacht vermeintliche Schäden, heißt die politische Lösung: Tötung.

„Seit Rückkehr des Wolfes hat es die Politik komplett versäumt, Naturschutzinteressen durch Dialog, Information, Weiterbildung und Unterstützung in Einklang zu bringen. Diese Tiertötungen haben einen reinen monetären Ansatz, ohne sich mit den tatsächlichen wildtierbiologischen Grundsätzen und deren Ursache – Fehlentwicklungen, die durch das Handeln den Menschen herbeigeführt wurden – zu befassen“, erklärt Dieter Ruhnke, Vorsitzender des Landestierschutzverbandes Niedersachsen.

Die geplanten Änderungen sind tiefgreifend und für Tierschützer nicht nachvollziehbar:

• Es darf nun jeder Wolf eines Rudels geschossen werden, bis die Schäden in einer Region aufhören, ohne dass es überhaupt klar ist, welches Tier des Rudels die Schäden verursacht. Es darf so lange getötet werden, bis die Attacken aufhören – im Zweifel soll das gesamte Rudel getötet werden!

• In Niedersachsen will Olaf Lies (SPD) dazu den Hobbyjägern durch eine Allgemeinverfügung den Abschuss von Wölfen erlauben und mit dieser Verfügung die Hobbyjäger gleichzeitig vor strafrechtlicher Verfolgung freistellen, wenn versehentlich ein falscher Wolf geschossen wird. Es hat den Anschein, dass quasi durch die Hintertürmehr Wölfe getötet werden sollen. Durch diese beabsichtigte „Generalvollmacht“ wird der Schutzstatus des Wolfes indirekt aufgehoben!

• Die Gesetzesänderung und somit auch die beabsichtigte Verfügung verstößt gegen EU-rechtliche Bestimmungen und wird vsl. ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland nach sich ziehen.

Die Tötung ist kein Ersatz für Herdenschutzmaßnahmen und somit keine Lösung. Auch in der Gesetzesänderung wird gefordert, den Einsatz von zumutbaren Herdenschutzmaßnahmen zu prüfen, bevor aufgrund ernster wirtschaftlicher Schäden der Abschuss eines Wolfes beantragt werden kann.

Die Auswirkungen durch die beabsichtigte Hobbyjagd sind völlig unklar. Es ist nicht auszuschließen, dass Nutztierrisse sogar zunehmen, wenn die Rudelstruktur und damit einhergehend die Reviere zerstört werden, fremde Wölfe einwandern oder junge Wölfe ohne Elterntiere jagen müssten. Die dadurch entstehenden negativen Auswirkungen waren in Niedersachsen beim Cuxhavener Rudel zu beobachten, dessen Elterntiere illegal getötet wurden.

Im Tierschutzgesetz wird der ethische Tierschutz und der Lebensschutz gestärkt. Ein Eingriff in das Leben des Tieres ist nur im Rahmen des vitalen Erhaltungsinteresses des Menschen erlaubt. Reine wirtschaftliche Gründe wurden vom Gesetzgeber und mittlerweile höchstrichterlich ausgeklammert. Die geplanten Gesetzesänderungen und die beabsichtigte Verfügung von Olaf Lies sprechen eine andere Sprache.

Dieter Ruhnke

Vorsitzender