Archiv der Kategorie: Aktuelles

Aktuelle Meldungen

Wer hat Interesse an Minou?

Und das hier ist Minou! Diese Katzendame fand sich eines Tages bei “Collie in Not” ein. Sie war damals sehr ängstlich und es dauerte eine Weile, bis sie Zutrauen gewann. Inzwischen wurde sie kastriert und ist auf ihre Leute dort fixiert – allerdings riskiert sie dabei ständig ihr Leben! Sie klettert in die Hundeanlage und konnte bisher im Ernstfall auch flüchten – aber das Glück wird ihr nicht immer hold sein.

Wer würde Minou adoptieren wollen? Minou lebt zwar draußen, käme aber furchtbar gerne ins Haus – wegen der Hunde ist das aber nicht gerade sinnvoll. Schweren Herzens wird man sich von Minou nun trennen müssen, weil die Situation immer bedrohlicher wird.

Interessenten melden sich bitte direkt bei “Collie in Not” unter 04961-66301.

Im Übrigen hat sich dort auch eine zweite Katze eingefunden. Dieses Tier ist sehr “verhuscht” und wäre auf einem Hof sicher gut aufgehoben. Die notwendige Kastration wird von uns selbstverständlich übernommen!

Wo ist Armando?

Liebe Tierfreundinnen, liebe Tierfreunde,

leider schon seit dem 01.03.2021 vermissen wir unseren Täuber, eine
schwarz-weiss gehämmerte Brieftaube, der Abends von seinem Ausflug,
vermutlich durch eine Greifvogelattacke, nicht zurückkam.
Wir hoffen sehr, dass er nicht verletzt wurde und wahrscheinlicher ist,
dass er in der Flucht vermutlich weit weg flog und die Orientierung
verlor, er kann also praktisch überall sein.
Er ist an die Nähe von Menschen zwar gewöhnt, vermeidet aber den
direkten Kontakt. Er trägt einen gelben Ring mit einer persönlichen
“ID” des Züchters (nicht wir) mit der Kennzeichnung DV-01233-19 –
2543 und am anderen Bein einen violetten Ring mit unserer Telefonnummer!
Sollte er von einem netten Menschen bei Ihnen gemeldet oder abgegeben
worden sein, bitten wir sie dringend um eine Nachricht, wir holen ihn
dann sofort ab, denn nicht nur sein Weibchen vermisst ihn.
Wir halten es auch durchaus für möglich, dass ein möglicher Finder
NICHT bei uns angerufen hat, weil er befürchtet, dass wir ihn, wie so
oft schon von Brieftaubenzüchtern gehört, töten, weil er vermeintlich
“zu langsam” war. Wir können ihnen versichern, das Gegenteil ist
der Fall.

Herzliche Grüße und vielen Dank,

Iraci und Volker aus 65812 Bad Soden
Email : volker.bradatsch@gmail.com

P.S. auf dem ersten Bild ist es die linke Taube. Und wenn sie Fragen
haben sollten, sie können sich jederzeit uns melden! Per email oder
telefonisch – die Rufnummer liegt dem Tierschutzverein vor!

Vielen Dank !

Wer Interesse hat, Puschel aufzunehmen

Puschel ist im letzten Jahr zugelaufen und es hat sich kein Besitzer gemeldet!

Er wurde kastriert und auch auf ansteckende Erkrankungen getestet – er ist gesund!

Er ist sehr anhänglich, lässt sich aber noch nicht auf den Arm nehmen.

Puschel soll vermittelt werden an einen Haushalt mit sicherem Freigang.

Andere Katzen sollten sich nicht im Haushalt befinden! Puschel würde versuchen, diese zu vertreiben.

Wer Interesse hat, Puschel aufzunehmen,

sollte sich unter  04961-6642594 melden

Petition zur Streichung des Abschusses von Hauskatzen im Jagdgesetz!

Bitte unterzeichnen!
„Es wurde eine Petition beim niedersächsischen Landtag eingereicht, mit der man die Streichung des Hauskatzenabschusses aus dem Jagdgesetz erreichen möchte. Mit dem nachfolgenden Link können Sie die Petition einsehen und mitzeichnen.
https://www.navo.niedersachsen.de/navo2/portal/nipetition/0/publicviewpetition?id=58&fbclid=IwAR0Bc1_v1CmB9kYGegwLyjsFqV6ru8ZYooUbyn2sqBYJ6Puap8a_fxhvB2U
Es müssen mindestens 5.000 Bürger*innen aus Niedersachsen mitzeichnen, damit die Petition in die parlamentarischen Beratungen eingeschleust und durch den zuständigen Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz beraten werden muss.
Die Mitzeichnungsfrist läuft am 19.04.2021 aus…“

Offener Brief: Ausstieg aus der Kastenstandhaltung von Sauen

An
die Ministerien der Bundesländer und die Mitglieder des Bundesrates
 
22. Juni 2020
 
Offener Brief: Ausstieg aus der Kastenstandhaltung von Sauen
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
eine Einigung der Bundesländer zu dem Entwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) für die Siebte Verordnung zur Änderung der Tierschutz-
Nutztierhaltungsverordnung (7. ÄVO) kam bisher nicht zustande.
Es stehen sich folgendePositionen gegenüber: Wirtschaftlichkeit der Ferkelproduktion versus Tierschutzrechts- und Verfassungskonformität der Sauenhaltung.
Wir fordern von Ihnen den Ausstieg aus dieser rechtswidrigen und unwürdigen Haltungsformfür Sauen.
Wie bereits in zahlreichen Stellungnahmen geäußert und in juristischen Expertisen und Gutachten festgestellt wurde, sind die geplanten Regelungen zur Kastenstandhaltung überwiegend tierschutzrechts- und verfassungswidrig.
Bei der Kastenstandhaltung handelt es sich per se um ein rechtswidriges Haltungssystem, da sie gegen das Staatsziel Tierschutz aus Art. 20a des Grundgesetzes (Optimierungsgebot und Nachbesserungspflicht des Staates), gegen § 2 Tierschutzgesetz und gegen europarechtliche Vorgaben (insbes. Richtlinie 2008/120/EG des Rates über Mindestanforderungen für denSchutz von Schweinen und Richtlinie 98/58/EG des Rates vom 20. Juli 1998 über den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere) verstößt. Die Haltung von Sauen im Kastenstand schränkt sämtliche Grundbedürfnisse der Sauen, die in diesen Kastenständen eingepfercht sind, nahezuvollständig ein und fügt den Sauen erhebliche und länger anhaltende Schmerzen, Leiden und Schäden zu.
Darüber hinaus wird die seit 1992 bestehende wesentliche Anforderung an die Kastenstände, dass Sauen in Seitenlage ihre Gliedmaßen ungehindert ausstrecken können müssen, seit Jahrzehnten ganz überwiegend nicht eingehalten, selbst nachdem (höchst-)richterlich bestätigt wurde (OVG Magdeburg, Urt. v. 24.11.2015, Az.: 3 L 386/14; BVerwG, Beschl. v. 08.11.2016, Az.: 3 B 11.16), dass diese Anforderungen umzusetzen sind.
Der zuletzt zur Entscheidung des Bundesrates gestellte „Kompromiss“-Antrag von Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein zur 7. ÄVO vom 19. Mai 2020 sollte schließlich dazu führen, dass die Sauenhalter auch für weitere acht Jahre die rechtswidrige Kastenstandhaltung ohne jegliche Änderung fortführen können.
Es ist nicht nachvollziehbar, wie in der Bundesrepublik Deutschland über Jahrzehnte folgenlos Recht gebrochen werden kann, und die Rechtsverstöße selbst dann nicht verfolgt werden, wenn das zugrundeliegende Recht höchstrichterlich bestätigt wird. Stattdessen wird sich auf eine angeblich fehlende Rechtssicherheit berufen, die jedoch seit 1992 – nämlich in Form einer eindeutigen Verordnungsregelung – besteht. Auch das höchste ethische Gremium der Bundesrepublik Deutschland „Deutscher Ethikrat“ kommt in seiner aktuellen Stellungnahme „Tierwohlachtung – Zum verantwortlichen Umgang mit Nutztieren“ zu dem Schluss, dass „Haltungsbedingungen, die artgerechte Bewegungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten bieten und ein natürliches Sozialverhalten fördern, rechtsverbindlich festzulegen und effektiv zu kontrollieren“ sind. Den Kastenstand lehnt der
Deutsche Ethikrat explizit als „räumliche Enge, die mit Gesundheit und artgerechtem (Sozial-)Verhalten nicht vereinbar ist“, ab.
Demgegenüber steht allein die Wirtschaftlichkeit der Sauenhaltung und Fleischproduktion.
Tatsächlich sind jedoch wirtschaftliche Interessen nicht in der Lage, die mittlerweile jahrzehntelangen und erheblichen Verstöße gegen das Tierschutzrecht zu rechtfertigen.
Während nun Sauen über Jahrzehnte in einer per se rechtswidrigen Art und Weise – und auch noch in doppelt rechtswidriger Weise, da nicht einmal die geltenden Vorschriften umgesetzt wurden – gehalten werden, hat sich der ethische Tierschutz – wie nun auch der Deutsche Ethikrat in genannter Stellungnahme ausführt – in der Gesellschaft etabliert.
Eine Aufrechterhaltung der Kastenstandhaltung ist aus rechtlichen, ethischen und gesellschaftlichen Gründen nicht tragbar. Es handelt sich um ein tierquälerisches und rechtswidriges System, das zudem nicht mehr konsensfähig ist. Endgültige Rechtssicherheit werden die Sauenhalter daher nur erlangen, wenn der Austritt aus der Kastenstandhaltung gesetzlich manifestiert wird. Dass ein Verzicht auf den Kastenstand möglich ist, zeigen letztendlich die Haltungsgegebenheiten in Ländern wie Großbritannien, Norwegen und Schweden, in denen die Kastenstandhaltung verboten ist (https://www.praxis-agrar.de/tier/schweine/kastenstand-fuer-sauen/).
Bis zum In-Kraft-Treten eines solchen Verbots ist geltendes Recht einzuhalten. Das heißt, es muss den Sauen in Kastenständen möglich sein, ihre Gliedmaßen ungehindert auszustrecken.
Dies kann schlicht durch das Freilassen jedes zweiten Kastenstandes erreicht werden.
Wir fordern daher für unsere Mitgeschöpfe:
• die gesetzliche Verankerung des Ausstiegs aus der Kastenstandhaltung
• und bis dahin die konsequente und umgehende Durchsetzung geltenden Rechts ohne weitere rechtswidrige Übergangsfristen, weil bereits praktische Alternativen zur gängigen Stallbesetzung und Umgestaltung des Deckbereiches ohne intensive
bauliche Maßnahmen gegeben sind.
 
Mit freundlichen Grüßen im Namen aller zeichnenden Organisationen
 
Aktion Kirche und Tiere e. V.
Animal Equality Germany e.V.
Ärzte gegen Massentierhaltung n.e.V.
Bürgerinitiative LAHSTEDT-ILSEDE für TIER, MENSCH und UMWELT
Compassion in World Farming
Contra Industriehuhn Wedemark e.V.
Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V.
Deutsche Tier-Lobby
Deutscher Tierschutzbund – Landestierschutzverband Niedersachsen e.V.
Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz
Foodwatch e.V.
Förderverein des Peter-Singer-Preises für Strategien zur Tierleidminderung e.V.
mensch fair tier
Norbert Alzmann
Partei Mensch Umwelt Tierschutz
PETA Deutschland e.V.
Robbenzentrum Föhr
Tasso e.V.
Tierärzte für Tiere
Tierärzte für verantwortbare Landwirtschaft e.V.
Tierhuus Insel Föhr e.V.
Verein für Tierrechte e.V.
Vier Pfoten

Skip und Sky suchen ein neues Zuhause!

Skip und Sky suchen ein neues Zuhause!
 
Die Trennung von Skip und Sky fällt dem Besitzer sehr, sehr schwer – aber sie ist dringend notwendig!
Skip und Sky suchen ganz dringend ein neues zu
Hause, sie sind keine Kinder und Unruhe gewohnt. Der Besitzer MUSS sie durch persönliche Veränderungen vermitteln und die Tiere sollen zusammenbleiben.
 
Tel 01573-515 1860.
Wir suchen seit Januar verzweifelt Leute, die Skip und
Sky übernehmen möchten

Pepper wird im Lotsenweg, Veenhusen vermisst!

Pepper wird seit dem 02.02.2020 im Lotsenweg, Veenhusen vermisst!
 
Pepper ist 10 Monate alt und leider noch nicht kastriert.
Abends wollte er nochmal raus und dann kam er nicht wieder.
Die Besitzer suchen unermüdlich nach ihm.
Er hört auf Pepper und Peppi und auf Lecker.
 
Hinweise bitte unter 0176/20236120

Tierversuchslabor LPT schließen – Demonstration am 08.02.2020 in Hamburg!

Hier ein Aufruf des Landestierschutzverbandes Niedersachsen, den wir natürlich gerne unterstützen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

dem ersten Tierversuchslabor der „Laboratory of Pharmacology and
Toxicology“ (LPT) in Miennebüttel -Niedersachsen- wurde die
Betriebserlaubnis entzogen.
Aber das reicht uns nicht, weil der Betreiber des LPT Mienenbüttel
die anderen beiden Tierversuchslabore des Unternehmens in
Hamburg-Neugraben und in Wankendorf (Landkreis Plön) noch weiter betreiben darf.

Aus diesem Grund wird für Samstag den 08.02.2020 zu einer
Demonstration aufgerufen:

Tierversuchslabor LPT schließen! Sofort schließen für immer!

Uhrzeit: 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Wo: Hamburg Rathausplatz

Verschiedene Reden sowie eine Podiumsdiskussion sind demnach in der Zeit von 13 bis 17 Uhr geplant.

„Wir wollen vor den Hamburger Wahlen nochmals laut werden und der Hamburger aber auch der Schleswig Holsteiner Politik mitteilen, dass wir uns gegen Tierversuche und das LPT Tierversuchslabor stellen.

Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von lpt-termine.de zu laden.

Inhalt laden

Wir hoffen auf rege Unterstützung aus Niedersachsen!
Das Labor in Niedersachsen konnte mit Unterstützung aller
geschlossen werden, nun müssen wir auch aus Niedersachsen heraus die Forderung zur Schließung der verbliebenen Labore in Hamburg und Wankendorf unterstützen.

 

Wölfe in Niedersachsen = Landespolitik ist hilflos und überfordert

Deutscher Tierschutzbund Landestierschutzverband Niedersachsen e.V.

22.12.2019

Wölfe in Niedersachsen = Landespolitik ist hilflos und überfordert

Der Bundestag hat es beschlossen: Künftig soll der Abschuss von Wölfen in Deutschland erleichtert werden. Die dafür notwendige Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes wurde am 19.12.2019 durch den Bundestag verabschiedet.

Aus Sicht des Landestierschutzverbandes hat die Politik mit dieser Entscheidung den Bezug zum Habitat Deutschland verloren. Fällt ein Tier durch arttypisches Verhalten auf und verursacht vermeintliche Schäden, heißt die politische Lösung: Tötung.

„Seit Rückkehr des Wolfes hat es die Politik komplett versäumt, Naturschutzinteressen durch Dialog, Information, Weiterbildung und Unterstützung in Einklang zu bringen. Diese Tiertötungen haben einen reinen monetären Ansatz, ohne sich mit den tatsächlichen wildtierbiologischen Grundsätzen und deren Ursache – Fehlentwicklungen, die durch das Handeln den Menschen herbeigeführt wurden – zu befassen“, erklärt Dieter Ruhnke, Vorsitzender des Landestierschutzverbandes Niedersachsen.

Die geplanten Änderungen sind tiefgreifend und für Tierschützer nicht nachvollziehbar:

• Es darf nun jeder Wolf eines Rudels geschossen werden, bis die Schäden in einer Region aufhören, ohne dass es überhaupt klar ist, welches Tier des Rudels die Schäden verursacht. Es darf so lange getötet werden, bis die Attacken aufhören – im Zweifel soll das gesamte Rudel getötet werden!

• In Niedersachsen will Olaf Lies (SPD) dazu den Hobbyjägern durch eine Allgemeinverfügung den Abschuss von Wölfen erlauben und mit dieser Verfügung die Hobbyjäger gleichzeitig vor strafrechtlicher Verfolgung freistellen, wenn versehentlich ein falscher Wolf geschossen wird. Es hat den Anschein, dass quasi durch die Hintertürmehr Wölfe getötet werden sollen. Durch diese beabsichtigte „Generalvollmacht“ wird der Schutzstatus des Wolfes indirekt aufgehoben!

• Die Gesetzesänderung und somit auch die beabsichtigte Verfügung verstößt gegen EU-rechtliche Bestimmungen und wird vsl. ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland nach sich ziehen.

Die Tötung ist kein Ersatz für Herdenschutzmaßnahmen und somit keine Lösung. Auch in der Gesetzesänderung wird gefordert, den Einsatz von zumutbaren Herdenschutzmaßnahmen zu prüfen, bevor aufgrund ernster wirtschaftlicher Schäden der Abschuss eines Wolfes beantragt werden kann.

Die Auswirkungen durch die beabsichtigte Hobbyjagd sind völlig unklar. Es ist nicht auszuschließen, dass Nutztierrisse sogar zunehmen, wenn die Rudelstruktur und damit einhergehend die Reviere zerstört werden, fremde Wölfe einwandern oder junge Wölfe ohne Elterntiere jagen müssten. Die dadurch entstehenden negativen Auswirkungen waren in Niedersachsen beim Cuxhavener Rudel zu beobachten, dessen Elterntiere illegal getötet wurden.

Im Tierschutzgesetz wird der ethische Tierschutz und der Lebensschutz gestärkt. Ein Eingriff in das Leben des Tieres ist nur im Rahmen des vitalen Erhaltungsinteresses des Menschen erlaubt. Reine wirtschaftliche Gründe wurden vom Gesetzgeber und mittlerweile höchstrichterlich ausgeklammert. Die geplanten Gesetzesänderungen und die beabsichtigte Verfügung von Olaf Lies sprechen eine andere Sprache.

Dieter Ruhnke

Vorsitzender